übersäen,
V.
›Samen auswerfen, ausstreuen; eine Fläche oder eine als Fläche gedachte Größe besäen‹; speziell: ›mit der Einsaat sträflich über die eigene Grundstücksgrenze hinaus auf diejenige des Nachbarn übergreifen, diesen dadurch rechtlich und wirtschaftlich schädigen‹; zu (Präp.) 3.
Belegblock:
boissen, [...], es si von erbschaften, nemelich von verstoirten marken, von ubereiren, von ubermehen, von ubersticken, von ubersehen, von uberzunen.
wer die gemein ubersäet hab und vor dem ernd mehe, waß derselbe verwett hab?
der feint der sy
[lat.
ea]
vberseet [
der sie seetEck
1537 / Luther
1545, Mt. 13, 39: ]
das ist der teuffel. vbersaͤen / mit samen vberwerffen.