übersäen,
V.
›Samen auswerfen, ausstreuen; eine Fläche oder eine als Fläche gedachte Größe besäen‹; speziell: ›mit der Einsaat sträflich über die eigene Grundstücksgrenze hinaus auf diejenige des Nachbarn übergreifen, diesen dadurch rechtlich und wirtschaftlich schädigen‹; zu (Präp.) 3.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): 1, , 1, , , , , , .

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 1 (
mosfrk.
,
1499
):
boissen, [...], es si von erbschaften, nemelich von verstoirten marken, von ubereiren, von ubermehen, von ubersticken, von ubersehen, von uberzunen.
Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1622
):
wer die gemein ubersäet hab und vor dem ernd mehe, waß derselbe verwett hab?
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
der feint der sy
[lat.
ea
]
vberseet
[
Eck
1537 /
Luther
1545, Mt. 13, 39:
der sie seet
]
das ist der teuffel.
vbersaͤen / mit samen vberwerffen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
wenn ainer den andern überzeünt, überhagt, übermarcht, überraint und überstaint oder übermäet, übersäet und überpaut.