überbauen,
V.
1.
›über js. Grundstücksgrenze hinaus landwirtschaftlich tätig werden, ein Nachbargrundstück horizontal überpflügen und sich dadurch anzueignen versuchen; jm. durch unverhältnismäßig hohes Bauen die Sicht nehmen‹; beide Nuancen aus den Belegen teils nicht verlässlich unterscheidbar; auch ütr.; von beiden Nuancen her motivierbar: ›jn. in einem Nasenkampf übertrumpfen‹ (s. z. B. den Beleg Sachs); vgl. (Präp.) 2; 3, 4.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
j. überbauen
(z. B. im dorf / feld / tal, in wegen
); j. jn. ü
. (z. B. an gärten, an einer hofstat, mit frevel, um einen zol
), j. die almende / gemeinde, ein haus, einen markstein ü
.Belegblock:
wer es sach daß einer uberbaut in wegen und im felt und im dorf, der ist verfallen vor 6 alb. der gemeinden.
Wer den andern überpauet an häusern, an staedeln, an gaerten oder an ainer hofstat, der geit dem richter lx pfenning.
wenn einer den andern überzeünt, überhagt, übermarcht, überraint und überstaint oder übermäet, übersäet und überpaut soll [...].
2.
›etw. erbauen‹ (z. B. ein treuebette
); ›jn. auf etw. aufbauen, fundieren, jm. einen Halt geben‹ (ütr. sowie bildlich gebraucht); vgl. (Präp.) 1; 2; 3, 6; 7.Belegblock:
wann ir seyt burger der heyligen vnd haimlichen gotz: / vberpaute
[Var. 1475
úbergebauwet2
–1518: ;
erbawetFroschauer
1531 / Dietenberger
1534 / Luther
1545, Eph. 2, 20: ]
auf die grunt ueste der botten vnd der weyssagen ihesu cristi dem obersten winckelstein. Wann aller liebsten vberbauwet
[
erbawetDietenberger
1534 / Eck
1537 /Luther
1545, Jud. 21: ]
euch selber ewer heiligen trewe bet: im heiligen geist. so sült ir zu nähen zu dem lebentigen stain, [...]. Ir sült im v̈berpauen als die lebendigen stain.