überbauen,
V.
1.
›über js. Grundstücksgrenze hinaus landwirtschaftlich tätig werden, ein Nachbargrundstück horizontal überpflügen und sich dadurch anzueignen versuchen; jm. durch unverhältnismäßig hohes Bauen die Sicht nehmen‹; beide Nuancen aus den Belegen teils nicht verlässlich unterscheidbar; auch ütr.; von beiden Nuancen her motivierbar: ›jn. in einem Nasenkampf übertrumpfen‹ (s. z. B. den Beleg Sachs); vgl. (Präp.) 2; 3, 4.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
j. überbauen
(z. B.
im dorf / feld / tal, in wegen
);
j. jn. ü
. (z. B.
an gärten, an einer hofstat, mit frevel, um einen zol
),
j. die almende / gemeinde, ein haus, einen markstein ü
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 3 (
mosfrk.
,
1693
):
wer es sach daß einer uberbaut in wegen und im felt und im dorf, der ist verfallen vor 6 alb. der gemeinden.
Sachs (
Nürnb.
1550
):
Ja, du hast in uberbaut wol | Umb einen guten dicken zol.
Maaler (
Zürich
1561
):
Einen Vberbauwen / Eim mit bauwen die gesicht verschlahen.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1347
):
Wer den andern überpauet an häusern, an staedeln, an gaerten oder an ainer hofstat, der geit dem richter lx pfenning.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
wenn einer den andern überzeünt, überhagt, übermarcht, überraint und überstaint oder übermäet, übersäet und überpaut soll [...].
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1600
):
so ainer seinen nachpern ain marchstain, pidmarkt außbrücht, übermädt, -zeint oder sonst überpaut.
Loesch, Kölner Zunfturk. ;
Lau, Qu. Neuß ;
Siegel u. a., a. a. O. ;
Öst. Wb.
2, 5710
.
Vgl. ferner s. v. 2, 2, 3.
2.
›etw. erbauen‹ (z. B. ein
treuebette
); ›jn. auf etw. aufbauen, fundieren, jm. einen Halt geben‹ (ütr. sowie bildlich gebraucht); vgl. (Präp.) 1; 2; 3, 6; 7.
Bedeutungsverwandte:
4.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
wann ir seyt burger der heyligen vnd haimlichen gotz: / vberpaute
[Var. 1475
2
–1518:
úbergebauwet
;
Froschauer
1531 /
Dietenberger
1534 /
Luther
1545, Eph. 2, 20:
erbawet
]
auf die grunt ueste der botten vnd der weyssagen ihesu cristi dem obersten winckelstein.
Wann aller liebsten vberbauwet
[
Dietenberger
1534 /
Eck
1537 /
Luther
1545, Jud. 21:
erbawet
]
euch selber ewer heiligen trewe bet: im heiligen geist.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
36, 4
(
tir.
,
1464
):
so sült ir zu nähen zu dem lebentigen stain, [...]. Ir sült im v̈berpauen als die lebendigen stain.