über|2reinen,
V.
›beim Anlegen von Böschungen oder anderen Grenzmarkierungen auf das Nachbargrundstück übergreifen‹; meist trans.: ›(den Grundstücksnachbarn) durch eine solche Maßnahme schädigen‹; zu (Präp.) 3,
2
1.
Wortbildungen:
überreinung
(dazu bdv.: ; vgl. 2).

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
17. Jh.
):
verpröchung, wie sie namben habe, so ihm lantgericht, purkfridt oder mit überrainung beschicht.
Ebd. (Hs.
17. Jh.
):
Soll keiner dem andern überrainen und so dos über ainen wissentlich wurde und ihme widerfahr, soll [...].
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
wenn ainer den andern überzeünt, überhagt, übermarcht, überraint und überstaint oder übermäet, übersäet und überpaut, soll der beschwärdt [...].
Bischoff u. a., a. a. O. ;
Mell u. a., Steir. Taid. .