über|2reinen,
V.
›beim Anlegen von Böschungen oder anderen Grenzmarkierungen auf das Nachbargrundstück übergreifen‹; meist trans.: ›(den Grundstücksnachbarn) durch eine solche Maßnahme schädigen‹; zu (Präp.) 3,
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1.Bedeutungsverwandte:
1, , , , , ; vgl. .Wortbildungen:
Belegblock:
verpröchung, wie sie namben habe, so ihm lantgericht, purkfridt oder mit überrainung beschicht.
Soll keiner dem andern überrainen und so dos über ainen wissentlich wurde und ihme widerfahr, soll [...].