übereilen,
V.
1.
›jn., oft: eine feindlich gesinnte Gruppe, eine Stadt / Festung o. Ä., eine militärische Formation aufgrund größerer Schnelligkeit und Geschicklichkeit überfallen, überlaufen, überrennen und dadurch Vorteile gewinnen‹; diese bestehen z. B. darin,
jm. obzuliegen, jn. in die flucht zu schlagen, ein volk zu fangen, eine stat zu gewinnen / zu verbrennen / zu verderben
; resultatativ: ›jm. etw. durch schnelles Handeln abgewinnen‹; im Einzelnen Öffnung zu ›jn. überraschen‹ (vgl. 3); ›jm. zuvorkommen‹; ›jn. übervorteilen‹; auch: ›(ein Tier) fangen‹; vgl. (Präp.) 2; 8, 3; 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4, 2.
Syntagmen:
j. jn
. (z. B.
die feinde
) /
etw
. (z. B.
die stat / feste, das schlos
)
ü
. [wie] (z. B.
mit sturm, unversehens, viel ringe
),
die Teutschen, ein volk Rom, j. die Tartaren ü., der kelner die maus ü
.;
der mäuse schar übereilt in das wasser plumpen
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
643, 4288
(
Magdeb.
1608
):
Wie der nun zeitig wird gewahr / | Das vbereilt der Meuse schar / | Mit hauffen in das Wasser plumpt.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Wir
[Stadt- und Feldmaus]
haben hie nicht lang der weil: | Vns moͤcht der Kelner vbereil.
Gille u. a., M. Beheim
99, 142
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
In dorffer, vesten und aͮch stet. | dy er dann uber eilet het, | dy liess er all verprennen.
UB Zug
1738, 15
(
halem.
,
1499
):
wo ir uns nit anders versaͤchent, das wir der tag vonn unsern vÿenden úberiltt werden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
wann in was not ze fliehen, man wolt sie ubereilen.
Ebd. (zu
1506
):
also erhuͦb sich ain folck auf in Pollen, finf tauset pferd, und übereilten die Tarter an ainem moß.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Da ubereylten und vienngen sy volckh pey dem essen und verpranten da vill hewser.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
es kam über in Ptolemæus, [...], künig Pyrrhus sun, übereilt in, lag im ob.
ê er sich pesan, war im Constantinus schon vor der stat Rom, übereilt in, kam im vor, braucht sich überall seins glücks, übereilt die feind.
Peil, a. a. O.
552, 1457
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Gille u. a., a. a. O.
309a, 90
;
Tobler, Schilling. Bern. Chron. ;
Qu. Brassó
4, 17, 46
.
Vgl. ferner s. v. , (V.) 2.
2.
›jm. zustoßen, jn. überkommen, jn. psychisch, rechtlich, finanziell bedrängen, belasten‹ (meist von sachlichen Bezugsgrößen unterschiedlichster Art, mehrfach auch von Personen gesagt, die dem Menschen, einem anderen zuwider sind); resultativ: ›dem Bedrängenden entgegenwirken, das jn. Bedrängende seinerseits in Bedrängnis bringen, aufheben, vertreiben‹ (z. B. der Schlaf die Sorgen); vgl. (Präp.) 2 (ütr.), 5.
Bedeutungsverwandte:
1; 4; 5, 2; 7, 3; vgl. , 1, 6.
Syntagmen:
der beichtiger den sünder, j. den unschuldigen
(z. B.
wieder recht
)
ü
.,
der richter, der tod / teufel, ein tier, ein feil, die trunkenheit jn. ü., der schlaf die sorgen ü
.;
j. mit einem laster übereilet sein
;
der übereilende gewalt
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1636
):
so pfleget doch zuweilen | die Sorgen meiner Qual der Schlaf zu übereilen.
Luther, WA (
1535
):
Nisi velis ungedultig und murren, ut caro et sanguis ubereilet.
Ebd. (
1547
):
Drumb geschicht jnen auch recht, das, wenn sie meinen, sie woͤllen am besten leben, sie der Tod vbereile.
Ebd. (
1544
):
Ubereylet dich aber der Teuffel, das du dich wider herumb werffest: hor auff, Teuffel.
Ders. Hl. Schrifft.
Gal. 6, 1
(
Wittenb.
1545
):
So ein Mensch etwa von einem Feil vbereilet
[
Mentel
1466:
bekúmert
;
Dietenberger
1534:
ergriffen oder übereylet
;
Eck
1537:
eingenummen
]
würde / So helfft jm wider zu recht.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 233, 38
(
hess.
,
1538
):
ist einer mit einem laster ubereilet, so sollen inen die, so geistlich seind, mit dem geist der sanftmut erbauen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1469
):
wo das [erstattung nachlassen] aber nicht sein wolt geraumen zug und frist zu betzalung solicher erstattung und widerkerung gegeben werden möcht, dadurch sie nicht ubereylet wurden.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
damit dann nichts destminder das vbell gestrafft oder der vnschulldig wider Recht nit vbereyllt werde, so soll [...].
Fischer, Folz. Reimp.
17, 157
(
Nürnb.
1488
):
Sag her an forcht, nim dir die weil, | Denck nit, das ich [peichtiger] dich [den sünder] ubereyl.
Franck, Decl.
348, 21
(
Nürnb.
1531
):
So wirt die trunckenheit / so dich etwo uͤbereilet / so vnstreflich in dir sein / als [...].
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1648
):
Welcher der freiheit genüessen will und etwan ubereilet wurde das er alsobalt nit drauf kommen möcht, so mag er [...].
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
der übereilende gewalt des bittern dots durch kain [...] mitl kan abgelöst werden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1651
):
so ainer übereilt wüerd von ainem richter umb erbarlich sach [...] u. gehn Niderlamb kombt u. fleucht, so ist er frei.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. II, .
3.
›jn. aufgrund von dessen Achtlosigkeit, Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit, Sorglosigkeit überraschen, überrumpeln, überkommen‹; vgl. (Präp.) 3 (ütr.), 4.

Belegblock:

Luther, WA (
1546
):
Mein aug der viel gesehen hot, | Den es ist worden allzu spoth, | Vbereilet das sie hat der todt.
Ders. Hl. Schrifft.
Ps. 55, 16
(
Wittenb.
1545
):
Der tod vbereile sie
[
Mentel
1466:
kum auf sie
;
Froschauer
1531:
Vberfall sy
;
Eck
1537:
kum über sie
]
/ vnd müssen lebendig in die helle faren.
Ebd.
Spr. 6, 11
:
schlahe die hende in einander [...]. So wird dich das Armut vbereilen
[
Mentel
1466:
kumpt dir
;
Dietenberger
1534 /
Eck
1537:
wirt [...] kommen
;
Froschauer
1531:
wiltu [...] überfallen werden
]
wie ein Fusgenger.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Die werden gmeinlich vbereilt, | Denn allzu bhend hat offt gefeihlt.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
und [wir] sein durch vil trowwort und anfordrung desselben uffrurigen hawfen ubereylt worden und durch unser ainfeltigkait demselben nachgefolgt.
Trunz, Meyfart. Tub. Nov.
33, 20
(
Coburg
1626
):
Petrus ist dermassen in seinem Gemuͤth uͤbereylet worden / das er vor Frewden seines Handwercks vergessen.
Vbereylen mit kommen / Arbeyten vnd dergleichen vberhutzen / vnd zu geschwinde handeln.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
96, 1656
;
4.
›jn. durch Anwendung von Schnelligkeit, List, Heuchelei auf Seiten des Handelnden und aufgrund von Nichtwissen auf Seiten des Betroffenen übervorteilen, betrügen, überlisten‹; vgl. (Präp.) 3; 8; 10.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Einen vervortheilen / befehden / benachteilen / vbereylen / vmbgehen / vberlisten.
Sachs (
Nürnb.
1562
):
Hast nit acht auff in [schalck] fleissiglich, | So wird er ubereilen dich, | [...] Durch sein arglistig falsche dück.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Guntzburg ward umb 900 gulden geschetz, was die sag darnach, es were ynen etwas nachgelassen worden, dan die pauren hetten sy betrogen und ubereylt.
5.
›sich beeilen, schneller als üblich handeln‹; vgl. (Präp.) 10, 1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
555, 1546
(
Magdeb.
1608
):
Rathsamer ists / Man eil mit weil / | Das man sich auch nicht vbereil.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
und man sich übereilten in die kirchen zu komen, daß sie horten den götlichen dienst, da was Otto gezirt mit kaiserlicher ornat.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
man muß das
[
1
kot
1]
bestellen zu über eillen mit der fur, also das er auf das minst drei wegen und vier pfert hab.
6.
›übereilt, überhastet bis willfährig, übertrieben rasch handeln‹; vgl. (Präp.) 10, 1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
555, 1546
(
Magdeb.
1608
):
Rathsamer ists / Man eil mit weil / | Das man sich auch nicht vbereil.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
abgesehen man darvor halten moͤchte / sie [Richter] hetten sich etwan in annehmung zur Hafft / oder auch mit der Tortur gegen die vnschuldig Beklagten vbereylet.
Anderson u. a., Flugschrr.
19, 19, 32
([
Eilenb.
]
1524
):
vbereylt euch hie nicht mit schwindem vrteyl.
Opitz. Poeterey
22, 9
(
Breslau
1624
):
zue rettung meines geruͤchtes / welches wegen voriger vbereileten edition sich mercklich verletzt befindet.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ubereylen / Zuͦ vast eylen / Zeuast faͤchten vnd zablen.
Vbereylen mit kommen / Arbeyten vnd dergleichen vberhuyen / vnd zu geschwinde handeln.