7.
›etw. (äußerst Unterschiedliches), sehr vereinzelt: jn. erwerben, bekommen‹; mit dem Blick auf die Rolle des Agierenden (in der Regel eine Person, seltener eine Instanz): ›etw. durch eigenes, unterschiedlich bewertetes Verhalten, gezieltes Handeln gewinnen, an sich reißen, ergattern‹; mit dem Blick auf die Selbstläufigkeit von Vorgängen: ›etw. erhalten, bekommen, kriegen; jm. etw. zuteilwerden‹; außerordentlich weiter extensionaler Skopus; vgl.
(Präp.)
3 (ütr.); 8; 12,
4.
Syntagmen
(in Auswahl): mit dem Blick auf Herrschaftsverhältnisse:
Nebukadnezar die herlichkeit, Romulus / Remus das herschertum, Darius ein reich, der könig ein regiment, der keiser den gewalt, der fürst ein königreich, der herzog sein land, der bischof ein bistum, der markgraf die kur, der landgraf ein kloster, Alexander einen namen (der grosse), der landgrebe Hessen, der erbbestender eine herschaft, der bruder das erbteil, das handwerk sein wappen, die weber ein zunfthaus, die pfarren / klöster die höfe / güter, stok und galgen ü
.; mit dem Blick auf eher Alltägliches:
j. arbeit / ere / reichtum (listig) / beute / geld (fälschlich / betrieglich) / gut / gold / silber, ablasbriefe, eine habe, ein bergwerk, ein armütlein ü., j. die walen ü
. ›die Wahlen gewinnen‹,
j. das leben ü., j. einen bart, federn ü., die schlange gewalt ü., die pflanze ein schos ü., j. jn. ü
. (z. B.
Luther mer anhänger
),
etw
. (z. B.
Augsburg
)
viele namen ü.
;
j. botschaft ü., das [...], gelegenheit ü., zu [...]
;
etw. (ein saft) hart zu ü. sein
.