übereinkommen,
V., unr. abl.
1.
›jm. nach einschlägiger Beratung (
teidingen, zu rate werden
) beipflichten, zustimmen, sich mit jm. / einer Gruppe hinsichtlich e. S. (z. B. eines Konfliktes, oft eines Vorhabens, eines Rechtsgeschäftes) einig sein, einigen, verständigen; übereinkommen, dass [...] / zu [...]‹; zu (Adv.) 1, vgl. am ehesten 2; 11.
Rechts- und Wirtschaftstexte, auch narrative Texte.
Bedeutungsverwandte:
3, ; vgl. , 1.
Gegensätze:
1, .
Syntagmen:
übel ü
.;
j. mit jm
. (z. B.
eines spannes halben, durch js. nutzes / frummen willen, in allem, um etw
.)
ü., j. mit rate ü., das [...] / warum [...] / zu [...]
.
Wortbildungen:
˹
übereinkommen
(
das
),
übereinkommung
,
übereinkomnis
˺ (dazu bdv.: 4, , , , , , ).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Pacisci cum aliquo. Mit jemãds eins werden vber ein kommen vertrag machẽ.
Luther, WA (
1521
/
2
):
Meynstu, das diß leychtfertige wort sind, und das sie mit unßer verfluchten sicherheyt, darynn wyr on alle forcht gottis leben, ubereyn kommen, gleych abs uns nit betreffe.
Ebd. (
1528
/
9
):
Diese fuͤrchten nicht Gott, sondern den Fuͤrsten, darumb so gehets also, wenn sie ein gnedigen Fuͤrsten haben, sind sie stoltz und kan niemand mit jnen ubereinkomen. Ja unserm Herrn Gott selbs suͤngen sie nicht vom Habersack.
Ebd. (
1534
/
6
):
wie unter den Heiden, da [...] einer hienaus, der ander dort herein gleubet und leret, Und doch in so vielerley ungleicheit und secten in dem uberein komen, das sie alle gleich auff solchem jrem eigen ungewissen wohn und trawm bawen.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
Nach vbereyn kommung aller Sachen, namen die zween Ritter jr ackerfart gegen einander.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
wie wolts sonst moͤglich sein / daß diese mit jenen / die besagte mit der Besagenden in allem also vbereinkommen solten.
Küther, UB Frauensee
324, 15
(
thür.
,
1514
):
uf heut [...] sint ubireinkummen dye wyrdigenn hern her Werner Ostwalt [...] unnd her Johan Kulbach [...] sint übireinkummen umb das pfarhuß.
Maaler (
Zürich
1561
):
den vertrag vnnd zuͦsag Halten / Bey der übereinkom̃nuß od’ bey dem vertrag beston.
Vbereinkommen / Taͤdingen. [...]. Vbel Vbereinkom̃en / vngleych zweytraͤchtig vneins seyn. Disconuenire. Deß spans halb Vbereinkommen / warum̃ man zancken oder raͤchten woͤlle. [...]. Er ist Vberein kommen vnd hat verwilliget zwey tausend zegaͤben.
Vbereinkommen / mit einem einig vnd zu frieden werden wegen etwas [...]. Vbereinkommen / Vergleichung / f. Convention.
Rot
291
(
Augsb.
1471
):
Astipuliern, verwiligen / zustimmen / vberein kommen / eim mit seiner meinung volgen. Astipulation, zustimmung / verwilligung.
Bastian u. a., Regensb. UB
224, 25
(
oobd.
,
1362
):
daz ir und wir vor ettleichen jaren uͤberainkomen woren ze stellen und ze werben umb die strazze uͤber den Huntzrukk.
Piirainen, Stadtr. Sillein
61b, 12
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Do quamen dy roͤmer czu samen vnd wuͤrden czu rat [...] vnd quamen mit gemeinem rat vͤber eyn daz sy [...].
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
212, 21
;
Küther, a. a. O.
319, 21
;
Bachmann u. a., Volksb. ;
Morrall, Mandev. Reiseb.
25, 19
;
Bastian u. a., a. a. O.
254, 11
;
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Schmitt, Ordo rerum
658, 12
.
2.
›zusammenstimmen‹ (von Rechenwerten, von Einzelgrößen mit
dem einen
, von Worten verschiedener Texte, vom göttlichen und menschlichen Herzen gesagt); zu 2, vgl. am ehesten 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 2.

Belegblock:

Pfefferl, Weigel. Ges.
29, 16
(
Hamb.
1646
):
alles [...] weiset wider zu dem einen, vnd muß alles mit dem einen vbereinkommen, so folget [...] darauß, das Christus sey das geseze.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
das dieselbigen [wort] dort bei Johanne / vnd hie bei den andern Euangelistẽ / gantz gleichfoͤrmig sein / vñ im siñ durchauß vbereinkommẽ.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Kompt mit der gemeinen multiplication in vieren uͤberein.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Verbinde Hertz vnd Hertz zusamm, | Verwundt sie beyd mit einer flamm, | Da Hertz und hertz kommt vberein.