sündigen,
V.;
vgl. generell:
sünden
.
›gegen Gott, gegen religiöse Glaubensinhalte, moraltheologische, darunter moraltheologisch bestimmte profane Regeln, auch (seltener): gegen weltliche Gesetze verstoßen‹; im Einzelnen geht es um die Nichtanerkennung der
gerechtigkeit gottes
, um die Handhabung des
sacramentes
, um die Sicht ehelicher Sexualität, weltlichen Rechtes;
vgl. 2; 3; .
Meist Texte der Sinnwelt ‚Religion / Didaxe‘.
Phraseme
(sprichwörtlich):
mit gesündigt, mit gebüst
.
Bedeutungsverwandte
: 1, 2, 2, ˹ 5, 6, 6˺ (lexikographische Reihenbildung für lat.
transgredi
), , ; vgl.
4
8, 2, 3, 4, .
Gegensätze:
6; 7; 8.
Syntagmen:
j
. (z. B.
ein priester / richter, etliche brüder, die herren
)
s
. (z. B.
greulich / schwerlich / tödlich, vorbas
),
j. nicht s. sollen, j. mer s. danne [...], j. an jm
. (z. B.
an Christo, an den brüdern
) /
an etw
. (z. B.
an der gerechtigkeit gottes
)
s
.,
j. für
›vor‹
dem schöpfer, in
›gegen‹
den himmel, mit etw
. (z. B.
mit einer übertretung, mit einem glied
),
mit jm
. (z. B.
ausserhalb der ehe
),
um / wieder etw
. (z. B.
wieder sein leben
),
wieder jn
. (z. B.
wieder got, den vater
) /
wieder etw
. (z. B.
wieder das evangelium
)
s
.,
von anfechtung s., ein land an jm. s., js. herz zu s. stehen
,
der freie wille zu sündigen taugen
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
748, 27
(
Lübeck
1639
):
Gleiche Suͤnd / gleiche Straff / mit gesuͤndigt / mit gebuͤst.
Karlstadt, Beide Gestalten D
4r
(
Wittenb.
1521
):
sundigt eyner darumb das er das sacrament speltet vnd tzerteilet.
Luther, WA (
1520
/
1
):
Der frey will. on gotts gnade. taüg nichts. denn zcu sündigenn.
Wenn jr aber also sündiget an den bruͤdern und schlahet jr schwachs gewissen, so suͤndigt jr an Christon.
Ders. Hl. Schrifft.
Weish. 11, 17
(
Wittenb.
1545
):
wo mit jemand sündiget
[
Mentel
1466:
súnt
]
/ da mit wird er auch geplagt.
Ebd.
Sir. 38, 15
:
WEr fur seinem Schepffer sündigt
[
Mentel
1466:
súnt
; nd. Bibel um 1478:
mysdoet
]
/ Der mus dem Artzt in die hende komen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Suͤndigen. [...]. Verbrechen. Vberfahren. Vbergehen. Vbertreten. [...]. Ein groß laster understehn.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
war ist / das ein Richter sehr hoch vnnd schwerlich suͤndiget / welcher einen Beklagten ohne gnugsame / [...] indicia torquiren laͤsset.
Feudel, Evangelistar
29, 21
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
vater, ich habe gesundeget in den hemyl unde wedir dich.
Hübner, Buch Daniel (
omd.
, Hs.
14.
/
A. 15. Jh.
):
Gesundiget han wir vil | an diner [Got aller gote] gerechtikeit.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
24, 21
(
omd.
,
1487
):
so eins seÿnem ehlichen gemahell umb geldes adder guͥnst willen mitt einem andern auͥs der ehe zcu sundigen vorwilligt.
Eggers, Psalter
4, 20
(
thür.
,
1378
):
Zcornet vn̄ sundiget nicht.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
147v, 8
(
Leipzig
1588
):
Wenn ein Land an mir suͤndiget [...] So wil ich meine Hand vber dasseldige ausstrecken.
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
18, 50
(
nürnb.
,
1. H. 15. Jh.
):
wie er manigfelticlicher und swerer und lenger und in merer erkantnuß der sunde [...] gesundigt hat dann sie.
Voc. Teut.-Lat.
ff vijr
(
Nürnb.
1482
):
Sundigẽ vbertrettẽ vbergeen vberfarn.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
251, 5
(
Nürnb.
1548
):
wir sollen nit suͤndigen / vn̄ wo wir gesuͤndet haben / sollen wir dennoch nit verzweyfeln.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
alle andere Sünder sündigen zwar wider Gott; aber ein Heuchler sündiget wider Gott, mit Gott vnd in Gott; Stellet sich heilig.
Goldammer, Paracelsus
5, 178, 17
(
1530
):
an dem dag wird der Jordan hinder sich ziehen gleich als ein schuler, der gesundiget hat.
Ebd.
180, 15
:
die ganz erden erdbidem vor dem angesicht gottes und hat nit gesundiget, wie streng wird euer erdbidem sein, die ir gesundt habt, falsch glaubt und die leut in falsch glauben bracht.
Wolf, Norm im sp. Ma.
49, 52
(
schwäb.
,
15.
/
16. Jh.
):
Ist es das ettlich brüder uon anfachtung des ueindes totlichen sindigent.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 179, 6
([
Augsb.
]
1548
):
Das schrecken des Küniges / ist wie das brüllen aines jungen Loͤwen / wer in erzürnt / der sündiget wider sein leben.
Ebd.
262, 2
:
Damit ainer sündiget / damit wirt er gestrafft.
Ebd. 7:
Mit dem glid / da ainer mit sündiget / daran wirt er auch gestrafft.
Andreae. Ber. Nachtmal
110r, 5
([
Augsb.
]
1557
):
vnnd stehe jr hertz vnnd gemuͤt nicht zuͦ sundigen / sonder recht zuthuͦn.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Was die Herren suͤndigen / des buͤssen die armen.
Quint, Eckharts Trakt. ;
Karlstadt, a. a. O. A
2v
;
Feudel, a. a. O.
24, 26
;
v. d. Lee, a. a. O.
29, 38
;
Goldammer, a. a. O.
3, 291, 14
;
Vgl. ferner s. v. 1,
1
1, 3, 3.