überschwellen,
V.;
äußerst schwach belegt; vgl. mit der Unterscheidung von regelmäßiger und unregelmäßiger Bildung.
›überlaufen‹ (von Flüssigkeiten); ütr.: ›strömen, reichhaltig fließen‹ (von der
gerechtigkeit
); vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.).
Bedeutungsverwandte:
1, .

Belegblock:

Rot
321
(
Augsb.
1571
):
Inundirn, Vberlauffen / vberschwellen / vberwessern.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .