überrest,
der
;
-s/–
.
›Rest, Restbestand e. S., Überbleibsel; Restbetrag‹; vgl. (Adj.) 3.
Bedeutungsverwandte:
6; vgl. .

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
solle [...] nicht meres alß 2 küe [...] in die gmain aufzutreiben befuegt sein, damit der überfluß abgestellt und der überrest [...] narung habe.
DRQEdit Pegius, CodexJust. II,
3, 5, 158r
(
Ingolst.
1566
):
Dann die ewig einred des verainigten pacts oder betrugs treybet ab das begeren des überrests / weyl auch das jhenig / was durch vnwissenhait bezalt worden / wider haimgefordert hette mügen werden.
Ebd. II,
4, 24, 177v
:
Deßwegen ist in beeden faͤllen mehr begert worden / vnnd weniger bezalt oder bekennt geweßt / Daher liesse sich ansehen / das geleich wie in dem ersten fall hat die einred von wegen des überrests stat.
Ebd. I,
6, 42, 69v
.