übermas,
das
(selten),
übermasse,
die
;
auch
übermes,
die
;
-Ø/–
(für
übermasse
);
erstere Form (falls sicher identifizierbar) deutlich seltener als die zweitgenannte belegt;
-mes
nur vereinzelt.
1.
›derjenige Teil einer Menge / Masse, der von einer vorausgesetzten Gesamtheit übrig ist / bleibt‹; dieser Teil kann je nach Perspektive als ›Rest‹ oder als ›Überschuss, Zusätzliches‹ erscheinen; vgl. (Präp.) 10; 1; 3,
1
1;
2
.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, , 3.
Syntagmen:
die ü. aufheben / behalten / essen
;
die ü
. (Subj.)
jm. zustehen / bleiben
;
jn. der übermasse e. S. bezalen
;
die stat mit der ü. e. S. versehen sein
;
die ü. der rüstigung, einer schuld, an brot
.

Belegblock:

Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 192, 3
(
rhfrk.
,
1501
):
Als h. Jorg Mennel [...] hat furbringen und bitten lassen, im an den sechzig malter korn [...], auch 6 fuder wins abgang zugeben und die ubermaß an ein gelt, nemlich das malter korns fur 8 ₰ d. anzuschlahen, domit [...].
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
17, 38
(
osächs.
,
1570
/
7
):
wann sie das gesinde gespeiset, die ubermaß an brod alsbalt aufgehaben und vom gesinde nichts vorschleifen lassen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
155, 16
(
nwböhm.
,
1575
):
hab den Waltz pecken 1 mesel dauon vor-Kaufft [...] die Vber maß hab er selbsten gegeßen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das es [pfand] durch erber erfaren lüt geschetzt / vñ die übermaß dem schuldner nach billicheit haruß bezalt werd.
Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
698, 40
(
halem.
,
1469
/
70
):
er koufft, als ich vernim, die úbermeͣsß, so alda belibent.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
dar umb gebent die herren [...] den habichen daz herz von dem raub, [...], und behaltent in selber die übermâz.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten
1, 88, 27
(
m/soobd.
,
um 1445
):
sollen stet und merkkt mit ainer ubermass irer aufgelegten rustigung mit harnisch und gewere, nemlichen ruekkhrebs, armschin und brekkelhawbel, spis, hellibarten und stole versehen sein.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1469
):
dafür zu sorgen,
dass Lengholczer der übermass der bemelten seiner geltschult bezalt werde.
Ebd. (
1486
):
[daraus] die übermass dem egenannten Perger von dem berürten seinem widerfal zusteet.
Mollay, Ofner Stadtr.
104, 32
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
pleibt ym ein v̈bermass, so mag darmit tüen, als oben geschriben stet.
2.
›Betrag an Geld oder Wert an Besitztümern, der über einen vorausgesetzten, unbestrittenen Orientierungswert (
rechten wert
) finanziell messbarer Art hinausgeht‹. Dieser Betrag kann sein:
a) ›Überschuss (in der Regel) finanziell positiver Art (bei der Berechnung von Besitzwerten) über einen negativen, z. B. die Höhe der Schulden betreffenden Wert‹; seltener in umgekehrter Pespektive: ›Übermaß der Kosten über vorhandene Werte‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
4.
Syntagmen:
j. die ü. haben (wollen), behändigen / entrichten / zustellen, folgen lassen, verrechnen, mit jm. teilen, der (schuld)herre die ü. bezalen
,
dem zaler die ü. geben, dem beklagten die ü. herausgeben
;
die ü
. (Subj.)
werden
;
jm. der ü. vergönnen
;
die ü. des ausstandes
;
die vergleichung der ü
.
b) ›Übermaß an zugeteiltem Land (speziell die sog. Übermaßhufen betreffend, die mit zinspflichtigen Bauern besetzt wurden)‹; metonymisch: ›davon anfallender Zinsertrag‹.
Hpreuß.; älteres und mittleres Frnhd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
c) ›Gewinn aus Wirtschaftsunternehmen‹ (landwirtschaftlichen Gütern, meist aus Bergbaubetrieben).
Bedeutungsverwandte:
vgl. 2.
d) ›über den Normbedarf hinausgehende Menge (an Getreide)‹.
e) ›erhöhte Belastung mit Steuern, Zinsen, Abgaben‹.
f) ›über das benötigte oder das natürliche Maß hinausgehende Menge an z. B.
feuchte, hitze, wasser
‹.
g) ›unverhältnismäßig große Menge (an Pferden)‹.
h) ›über das normale Maß heilswirksamer Werke hinausgehende, speziell von Heiligen geleistete Menge von Verdiensten, opera supererogatoria‹ (die an andere Bußfertige als
thesaurus meritorum
übertragen / verkauft werden konnten; s. die
Luther
-Belege samt Anmerkungen); zu (Präp.) 10, vgl.
1
1; 3; 9;
2
.

Belegblock:

Zu a):
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 3407, 4
(
rhfrk.
,
1511
):
dar fur gemelter hof zu Westen unterpfandt wer oder das mein herre die ubermeß bezalten.
Köbler, Ref. Franckenfort
82, 14
(
Mainz
1509
):
wo es besser were soll die vbermaß dem beclagten heruß gegeben werden.
Ebd.
83, 14
:
vñ sich doch die summe des kauffgelts vber die summe des glaubigers [...] tragẽ wúrde / soll alßdañ der glaubiger die vbermaß dem schuldiger zuͦ guͦt kõmen vnd folgen lassen.
Ders., Ref. Wormbs
268, 12
(
Worms
1499
):
so der schuldner vff ein bestimpt ziehle nit bezalung thette das dann das pfandt nach synem rechten wert geachtet oder geschetzt. Und der schulther die vbermasse bezale vnd dann dasselb pfandt inhaben vnd besitzen soll.
Ders., Ref. Nürnberg
185, 16
(
Nürnb.
1484
):
so der pawr außerhalb Ackerpferde. ochsen vnd anders Ackerzewgs bewegliche pfand oder varnuͤss hat. [...] vber seins Erbherren verfallen zyns und guͤlt. so soll im der herr derselben vbermass vergoͤnnen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
das nemen wir an und wöllen daruff die ubermaß dess ausstands zu erfollung der 20 centner pulfers, [...], dem hawfen hinab volgen lassen.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
, zu
1562
):
sje sind so unverschampt gewest und haben die Übermaß von 9000 fl für die 2000 fl haben wöllen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
mit demselben guet solen si di selb person überwinden, wär aber sein nicht genuegsam, so soln sie darzu undereinander absamen, damit si di selb schedlich person überwinden mügen. hetten si aber icht ubermaß, di hat dan unser richter einzunemen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1569
):
so es teürer als die schuld ist verkauft würde, sol solle dem zaler die übermas gegeben werden.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
ders. u. a., Bamb. Halsger. Corr. ;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Bischoff u. a., a. a. O. .

Zu b):
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
48, 5
(
preuß.
,
1401
):
das dorff tenetur 13 ½ m. 1 ½ fird. 11 d. das dorff tenetur 3 m. 2 sc. 3 d. obirmose.
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
57, 24
(
preuß.
,
1414
/
38
):
uff Samland 243 m. summa garten czins, obirmoße, wesen czins und czugemoßen huben 302 m.
Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Es sint in diesem ampt hien und wider nach ubermaß zu finden.
Bey den scholtzen zu Stoltzeklingken sall ein große ubermaß sein; ist guter boden.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 489, 15
(
omd.
,
1433
):
so thun wir kund, das das vorgenante unsir dorff Aldekirche hat eilf huben obirmasze.
Ziesemer, a. a. O.
12, 18
;
Thielen, a. a. O.
105, 43
;
130, 47
;
Ziesemer, Gr. Ämterb.
336, 23
.

Zu c):
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
92, 25
(
thür.
,
1474
):
so ist er Hanßen Wunnere umbe dy ingenomen nutczunge von deme obirmaße, daz Hanß Wonner iczunt allererst erhalden hath, nichtis nicht phlichtig.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1520
):
die ubermass von unsern teilen sol alzeit uns alsdann zu unsern handen zusten und folgen.
Ebd. (
1528
):
sollen sie uns unsern nachkommenden bischoven und kirchen zu Breslaw die zehende mark [...] zuzustellen vorpflicht sein und mit irer ubirmass macht und gewalt haben zu thuen und zu lassen, iren besten fromen und nutz damit zu schaffen.
Wutke, a. a. O. ; .

Zu d):
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 278, 2
(
rhfrk.
,
1501
):
Den von Inselnhaim sindt die ussteenden frucht halb nachgelassen und das sie die ubermaß der fabrica bezalen sollen.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
153, 10
(
osächs.
,
1570
/
7
):
wann [...] solches [getreydicht] zu reichlich am maß in die mühle bracht würde, das sollen sie messen und, da einige ubermaß funden, dasselbige in der muhlen aufschütten.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
um 1365
):
Ez sol niemant anders, weder messer noch peck, kain uͤbermazz chauffen.

Zu e):
Koller, Reichsreg. Albr. II.
258, 35
(
1438
/
9
):
wir auch yezund die ubermasse derselben judenstewr, [...], widerumb verschriben und gegeben haben.
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
2, 8055, 14
(
rhfrk.
,
1529
):
sein gnad weren in dem auch willig mynen heren zu wilfaren, doch das dannocht sein gnad in gemeiner landtschatzung die hofleuth in der ubermaß schetzen mocht.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Wo aber vnser Richter soͤllich Rade oder holtz neher bestellen mag, sol dem ancleger zu gut komen vnd desshalben mit keinerley vbermass beschwert werden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1523
):
die ubermass der hofzins, so si ie zu zeiten in den landsteurn ain merers anslahen, brauchen si zu weeg, steeg im burkfrid.
Koller, a. a. O.
261, 14
.

Zu f):
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1534
):
ap der bergmeister in flutten uberig wasser hette, so soll er solch ubermas beider wasser dem Nideheim auch zu seinem brauche unvorhindert zugehen und folgen lassen.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
von dem weizen snecken. der kümt von faulem gras mit übermâz der fäuhten und der hitz.

Zu g):
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
und wolten zuͤsampt der übermaß der pferdt auch haben die besten gemech, darinnen er seinen handel [...] haben muͤßte.

Zu h):
Luther, WA (
1536
):
Ideo miserrima praedicatio Barfusser, qui vendiderunt sua bona opera aliis, brief und siegel geben, ubermas aliis distribuerunt.
3.
›Haltung, Handlung, Wertung, jeweils als Gegebenheiten, die das Normale übersteigen‹; im Einzelnen bezogen auf z. B. Essen und Trinken, weltorientiert gesehene Lust, Unkeuschheit, die Tugenden, sowohl mit positiver wie (meist:) mit negativer Wertung; vgl. (Präp.) 3 (ütr.); 10, 3.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): , , , 4, ,
1
3, 4, (
der/die
) 1, , .
Gegensätze:
1; 2.
Syntagmen:
ü. üben, das ü. aufgeben, kein ü. an asse / trank haben
;
im wein die ü
. ›die übermäßig getrunkene Menge‹ (Metonymie)
schadhaft sein
;
etw. mit ü. nemen, keinen gewin mit der ü. haben, die tugend
(nicht)
zu ü. geneigt sein
;
die ü. des trankes
.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Und suln dem vleische wider sten, Girden und hochvart nicht begen, | Und suln uns eigen dankes | Lan ober maze des trankes.
Luther, WA (
1525
):
Aber solch ubermas, [...], ist aus der weyse, Da man nicht isset noch trincket, sondern frisset und seufft, schwelget und schlemme, und sich stellet, als sey es kunst odder stercke viel fressen und sauffen.
Ebd. (
1539
):
wie man yetzt in Fürsten hoͤfen solche übermaß mit Pancketieren und füllerey sihet.
Ebd.
768, 29
:
übermaͤssig wesen inn eüsserlichem leben mit klaidern, schmuck, und was mehr überfluß und übermaß ist, da ainer für und über den andern zuͦ groß und koͤstlich herfür brechen will.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Vnnd scheinet dieses bey vielen / ein sonderbahrer Eyffer zur Gerechtigkeit / vnd inbruͤnstige Liebe zur Tugend zu sein / aber es fehlet weit daran / daß die Tugend zu solcher vbermaß geneigt were.
Schmitt, Ordo rerum
284, 11
(
obd.
,
1481
):
vnkewscheyt vbermaß fraßerey.
Henschel u. a., Heidin
38
(
nobd.
,
um 1300
):
An trank vnd an azze / Hat si kein vber mazze.
Franck, Decl.
347, 31
(
Nürnb.
1531
):
wie in allen aͤrtzneyen zu vil vngesundt vnd gifft ist / also auch fuͤrnemlich im wein die uͤbermaß schadhafft.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Ob wir solchs
[Speise und Trank]
haben genommen, | Mit lust und uͤbermaß, | Dadurch wir moͤchten kommen, | Vielleicht in deinen haß.
Heydn. maister
25r, 14
(
Augsb.
1490
):
Er hatt auch das volck alles offenlich heissen wirtschafte halten / damit niemand verporgenlichē wollußtt vnd übermaß uͤbte.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
iedoch habent si [frösch] klainen gewin mit der übermâz, wan sölich unfuor benimt schœn stimm, klârhait der augen, des leibes kraft und macht und benimt êr und verderbt die sêl.
Brévart, K. v. Megenberg. Sphaera
4, 22
(
noobd.
,
1347
/
50
):
Also besniten ist mein mund, | Das übermazz gib ich nü auf.