übergewältigen,
V.
›körperliche Gewalt oder psychischen Zwang (jeweils unterschiedlicher Art) gegenüber e. P. ausüben, um sie zu nötigen, seinem Willen zu unterwerfen, in seinem Sinne zu beeinflussen, zum Abfall von einer Norm zu bewegen; jn. überwältigen; jn. gerichtlich in die Schranken weisen‹; speziell: ›(eine Frau) vergewaltigen‹; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.), .
Syntagmen:
j. jn. allein (nicht) ü. (mögen), jn
. (z. B. die einfältigen, eine königin, eine tochter
) ü
. (z. B. mit grim
), j. js. herz ü
.Wortbildungen:
Belegblock:
Vi comprimere. Mit gwalt schwechen vbernoͤtigen vbergwältigen notzwingen notzogen vberkräfftigen.
Vbergeweltiger od’ frefler od’ endter’ od’ endtgẽtzer.
Ebd.
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: Vbergeweltigen od’ freueln. endteren endtgentzen. violare.
Darmit sie die fromm einfeltigen | Mit schwind arglist uber-gweltigen, | Von gottes wort abfellen mit.
Das meerwunder in sterck mit grimm | Sie [königin] ubergweltigt, mit ir rang, | Fellt sie und in dem gstreuß notzwang.
So dann die geschrifftt / das haͤrtz und leben jst unsers gloubens / wirtt das gedacht hertz / schwarlich uͤbergwalltigett / bekrenckt / erstecktt.
Durch mittel deß gerichts Vbergwaltigen. Iudicio opprimere. Ein tochter Vbergwaltigẽ / Schwechen [...]. Einen Vbergwaltigen. Ferre uim alicui. Vbergwaltiger. Oppressor. Vbergwaltigung. Oppressio. Vbergwaltigung einer dochter.