über|1reichen,
V.;
relativ umfassendes, motivationell kaum kohärentes Bedeutungsfeld, teils schwach belegt.
1.
›jm. etw. aushändigen, gleichsam von Person zu Person, von Hand zu Hand überreichen‹; zu (Präp.) 3,
1
3.
Syntagmen:
j. jm. geld, ein buch, ein werklein, eine ordnung, die hostie, seine arcana ü
.
Wortbildungen:
überreichung
›Reichung (des Sakramentes)‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Offerre, seu tradere. Vbergeben vberlifern vberhebern vberantwurten vberreichen vberlangen behanden behändigen zu handen stellen.
Luther, WA (
1523
):
als baldt sollen sie unsern nawerwelten zehen furstehern eynantwurten und uberreichen den gemeinen kasten, mit sambt allen brievelichen urkunden.
Ulner E iiijv (
Frankf.
1577
):
Behendigen. [...] zustellen / geben / reichen / vberreichen / zu handen stellen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
wann man solche Ordnung zusam̃en getragen / muste sie zu forderst etlichen hohen Schulen / zu examinrẽ vnd zu disputirẽ, vbergeben / dem naͤchst ins Werck zu stellen / den Richtern vberreicht / vnd demselbẽ darbey befohlen werden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Ap ein man gelt auf zins neme vnd das einem andern weiter uberreichet.
Schein, NA
7, 15b, 11
(
Leipzig
1626
;
Straßb.
1632
):
Massen denselben Jch soches
[sic!]
[ein Musicalisches werkklein] hiermit in optima dienstlichen præsentiren vnd vberreichen thue.
v. Birken. Erzh. Österreich ;
Eschenloher. Medicus ;
Goertz, Liturgie.
1977, 309
.
Vgl. ferner s. v. .
2.
›über etw. hinausreichen, hinausgreifen, etw. übertreffen, übersteigen‹; vgl. (Präp.) 2 (ütr.),
1
1.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
swie wol sie mich hir san | In eben gliche durft entpfan, | Dar bi san sie sulche zeichen | Die menschen craft oberreichen, | Wen alle die gnade namen | Die durch gnade zu mir quamen.
Spanier, Murner. Narrenb.
49, 57
(
Straßb.
1512
):
Vnd im gots wil ist genuͦg | Vnd meint, syn witz gott überrych.
3.
›(die gesamte Welt) umfassen, erfassen, überall bekannt sein‹; vgl. (Präp.) 3,
1
1.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Die tur waz beslozzen e | Bevor in der alden e, | Wen do loscheten sine zeichen, | Die nu die werlt gar uber reichen, | Die luzeten do gemeine.
4.
›an jn. herankommen, sich mit jm. verständigen, verbinden‹; vgl. (Präp.) 3 (ütr.),
1
1 (ütr.).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
5, 3.

Belegblock:

Lemmer, Schernb. Frau Jutte
1651
(
Eisleben
1565
):
Du [Bapst Jutten Seel, betriegerin] must lenger bleiben bey vns hierin / | Wir muͤssen vns bas mit dir vberreichen / | Drumb darffst du dich nicht von vns schleichen.