über|1reichen,
V.;
relativ umfassendes, motivationell kaum kohärentes Bedeutungsfeld, teils schwach belegt.1.
›jm. etw. aushändigen, gleichsam von Person zu Person, von Hand zu Hand überreichen‹; zu (Präp.) 3, 1
3.Syntagmen:
j. jm. geld, ein buch, ein werklein, eine ordnung, die hostie, seine arcana ü
.Wortbildungen:
überreichung
Belegblock:
Offerre, seu tradere. Vbergeben vberlifern vberhebern vberantwurten vberreichen vberlangen behanden behändigen zu handen stellen.
als baldt sollen sie unsern nawerwelten zehen furstehern eynantwurten und uberreichen den gemeinen kasten, mit sambt allen brievelichen urkunden.
Behendigen. [...] zustellen / geben / reichen / vberreichen / zu handen stellen.
wann man solche Ordnung zusam̃en getragen / muste sie zu forderst etlichen hohen Schulen / zu examinrẽ vnd zu disputirẽ, vbergeben / dem naͤchst ins Werck zu stellen / den Richtern vberreicht / vnd demselbẽ darbey befohlen werden.
Ap ein man gelt auf zins neme vnd das einem andern weiter uberreichet.
Massen denselben Jch soches
[sic!]
[ein Musicalisches werkklein] hiermit in optima dienstlichen præsentiren vnd vberreichen thue.‒
Vgl. ferner s. v. .2.
›über etw. hinausreichen, hinausgreifen, etw. übertreffen, übersteigen‹; vgl. (Präp.) 2 (ütr.), 1
1.Belegblock:
swie wol sie mich hir san | In eben gliche durft entpfan, | Dar bi san sie sulche zeichen | Die menschen craft oberreichen, | Wen alle die gnade namen | Die durch gnade zu mir quamen.
Vnd im gots wil ist genuͦg | Vnd meint, syn witz gott überrych.