1.
›auf bestimmten Grundlagen (z. B. auf Erfahrung, Erkenntnissen, religiösen Überzeugungen) basierende, für einen bestimmten Sinn- und Gestaltungsbereich (verbindlich) geltende Norm‹; ›Gesamtheit der Sitten und Gebräuche einer Gemeinschaft; gesammeltes Erfahrungswissen‹; ›Vorschrift, Richtlinie; Anweisung, Orientierung‹; speziell: ›Kodex‹; auch: ›Lehre (z. B. des Glaubens); Ordnung‹; vereinzelt als Übersetzung für lat.
canon
: ›Evangeliensynopse‹ (vgl. Beleg
Bechstein
); häufig im Sinne eines Kollektivums gebraucht.
Syntagmen:
eine r. aufsetzen / halten / lesen / merken / übertreten, jn. leren, jm. vorschreiben, (jm. / e. S.) geben
;
j. die r. des glaubens sein, der glaube, die liebe (eine) r. sein, die gesetze regeln sein
;
etw. den regeln zuwieder laufen
;
j. auf die r. halten / merken, jn. durch regeln zu einem poeten machen, etw. für eine r. halten, j. in einer r. bleiben, etw. nach den regeln anschlagen, etw
. (Subj.)
nach der r. wirksam sein, etw. von der r. erlaubt sein
;
die r. des glaubens, der comedie / ritterschaft, aller gerechtigkeit, aller gesetze
;
eine r. in der arzetei, in käufen / verkäufen
;
eine andere / christliche / falsche / gemeine / gewisse / hochlöbliche / kurze r
.