überstehen,
V., unr. abl.;
in allen Ansätzen mit Zeitbezug.
1.
›an einem wirtschaftlichen oder rechtlichen Geschehen teilnehmen, dem Geschehen über die volle Zeit beiwohnen‹; vgl. (Präp.) 5, 1; 2b; 2c.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, 3.

Belegblock:

Fuchs, Kart. Aggsbach (
moobd.
,
1411
):
wann ich im den benenn, fuͤr mich gen Styfen ze koͤmen und umb die benanten stoͤzze alle auf denselben tag ayn gancz recht zu uͤberstenn, das [...].
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1521
):
wann ainer mit war her auf den markt fert und will di war verkaufen, [...], so sol er den markt damit uber steen.
2.
›etw. (eine rechtlich geforderte Handlung) anstehen lassen, unterlassen, zu vollziehen versäumen‹; vgl. (Präp.) 6, 18.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. 3, 8, 3.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Differre. Vberstehen verzeihen verseumen saumnus thun.
Köbler, Ref. Wormbs
228, 13
(
Worms
1499
):
so der nechst gesipt oder Erbe oberstunde oder verzuge solich losung zuthun so moͤgẽ die andern [...].
3.
›etw. (Widerständiges, z. B. die Folter) überstehen, durchstehen; etw. überleben‹; vgl. (Präp.) 6, 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , 9, 1; 3.
Syntagmen:
kreuz / leid, die marter, eine tortur / zeit, ein ziel (nicht) ü
.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Selbige aber vberstund die Tortur vnd bekennete nichts.
daß diese heylige Maͤnner die grawsame Martyr nicht vberstehẽ koͤnnen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Also habn Frewd an Creutz vnd Leyd, | Die so es uͤberstanden, | Ein lust bringts jhn, haltens fuͤr gwin.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1627
/
38
):
wo sich aber erwelter richter ungehorsamblichen erzaiget [...], zu dem driten mall, alßdan ist erbelter richter den vorbeschribnen penvall und straf schuldig zu uberstehen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
ir aufgesezt zil von got wär kommen, des möchten sie nit überstên.
also ist auch allen landen, geschlechten ir bestimbte zeit von got gesezt, die si nit überstên mügen.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
487, 11
.
4.
nur in der Form
überstanden
sowie in der Wortbildung
überständig
belegt: ›schlagreif, überständig, überaltert‹ (ebenfalls von Getreide, ferner von Baumstämmen, auch von Tieren); vgl. (Präp.) 6; 7, 19.
Wortbildungen:
überständig
›überreif‹ (von Getreide; dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
63, 9
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Wann der
[Hafer]
die gilbe erlanget, mag man [...] achtung darauf geben, das er nicht uberstendig werde.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1590
):
damit zu dem zimerholz [...] jederzeit die alten uberstandnen stämb, zu prenholz [...] außgezaigt und hergenomben [...] werde.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
im fahl aber ainer oder mer ain überstandens holz hette, [...], so soll er das [...] vorwissen und bewilligung thuen.
Ermisch u. a., a. a. O.
62, 39
;
Vorarlb. Wb.
2, 1421
.
5.
›räumlich über etw. stehen‹ (von einem Stern gesagt); zu (Präp.) 3, 7.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
Weytter sagt Matheus, was sich begeben hat, da sie sind gen Bethlehem kommen, und spricht, das sie sind in das haus gangen, da der steren uberstuͦnde, und haben das kindlin gefunden.