überstehen,
V., unr. abl.;
in allen Ansätzen mit Zeitbezug.1.
›an einem wirtschaftlichen oder rechtlichen Geschehen teilnehmen, dem Geschehen über die volle Zeit beiwohnen‹; vgl. (Präp.) 5, 1; 2b; 2c.Belegblock:
wann ich im den benenn, fuͤr mich gen Styfen ze koͤmen und umb die benanten stoͤzze alle auf denselben tag ayn gancz recht zu uͤberstenn, das [...].
wann ainer mit war her auf den markt fert und will di war verkaufen, [...], so sol er den markt damit uber steen.
2.
›etw. (eine rechtlich geforderte Handlung) anstehen lassen, unterlassen, zu vollziehen versäumen‹; vgl. (Präp.) 6, 18.Belegblock:
3.
›etw. (Widerständiges, z. B. die Folter) überstehen, durchstehen; etw. überleben‹; vgl. (Präp.) 6, 4.Syntagmen:
kreuz / leid, die marter, eine tortur / zeit, ein ziel (nicht) ü
.Belegblock:
Selbige aber vberstund die Tortur vnd bekennete nichts.
Also habn Frewd an Creutz vnd Leyd, | Die so es uͤberstanden, | Ein lust bringts jhn, haltens fuͤr gwin.
wo sich aber erwelter richter ungehorsamblichen erzaiget [...], zu dem driten mall, alßdan ist erbelter richter den vorbeschribnen penvall und straf schuldig zu uberstehen.
ir aufgesezt zil von got wär kommen, des möchten sie nit überstên.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
487, 11
.4.
nur in der Form überstanden
sowie in der Wortbildung überständig
belegt: ›schlagreif, überständig, überaltert‹ (ebenfalls von Getreide, ferner von Baumstämmen, auch von Tieren); vgl. (Präp.) 6; 7, 19.Wortbildungen:
Belegblock:
Wann der
[Hafer]
die gilbe erlanget, mag man [...] achtung darauf geben, das er nicht uberstendig werde. damit zu dem zimerholz [...] jederzeit die alten uberstandnen stämb, zu prenholz [...] außgezaigt und hergenomben [...] werde.
Ermisch u. a., a. a. O.
62, 39
; Vorarlb. Wb.
2, 1421
.Belegblock:
Weytter sagt Matheus, was sich begeben hat, da sie sind gen Bethlehem kommen, und spricht, das sie sind in das haus gangen, da der steren uberstuͦnde, und haben das kindlin gefunden.