übersiebenen,
V.
›jn. mit sieben Zeugen einer Straftat überführen‹; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.), .
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
die messer von Nürmberg die warn daußen und übersibenten sie.
Schultheiss, UB Windsheim
139, 8
.