überlich,
Adj.;
-lich
in den Kommentaren zu den Belegtexten unterschiedlich interpretiert: als fehlerhaft für überig
, deformiert für -läng
, verkürzt für -gelich
. Hier wird eigene -lich-
Bildung zu (Adj.) angenommen; vgl. auch .›übrig, als Rest verbleibend; zusätzlich, überflüssig, reichlich‹; (gradadverbial:) ›außerordentlich, überaus‹; vgl. (Adj.) 3.
Phraseme:
überlich tun
›ein Übriges tun‹.Belegblock:
der richter neme ire guͦt vnde gelte al den wuͦcher Den luͦten, vnde swaz vberlich si, daz neme der richter.
Jha sie haben nit allein ihre werck verkauft, Sondern auch noch uberling gethan und ihre ubrige werck andern mit geteilet.
Ideo quia so gnedig und from, Est uberlich gute.
Ebd.
673, 32
: ad Sanctos: haben uberlichen schatz suorum bonorum operum.