überlich,
Adj.;
-lich
in den Kommentaren zu den Belegtexten unterschiedlich interpretiert: als fehlerhaft für
überig
, deformiert für
-läng
, verkürzt für
-gelich
. Hier wird eigene
-lich-
Bildung zu (Adj.) angenommen; vgl. auch .
›übrig, als Rest verbleibend; zusätzlich, überflüssig, reichlich‹; (gradadverbial:) ›außerordentlich, überaus‹; vgl. (Adj.) 3.
Phraseme:
überlich tun
›ein Übriges tun‹.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
der richter neme ire guͦt vnde gelte al den wuͦcher Den luͦten, vnde swaz vberlich si, daz neme der richter.
Luther, WA (
1531
):
Jha sie haben nit allein ihre werck verkauft, Sondern auch noch uberling gethan und ihre ubrige werck andern mit geteilet.
Ebd. (
1536
):
Ideo quia so gnedig und from, Est uberlich gute.
Ebd.
673, 32
:
ad Sanctos: haben uberlichen schatz suorum bonorum operum.