überhand,
die
;
insbesondere in den festeren Wendungen auch als
Adv.
lesbar; vgl. .
1.
›Oberhand, Herrschaft, allgemeine Gültigkeit, Stärke, Macht der Größen, die im meist sozialen, deutlich seltener im natürlich vorgegebenen Zusammenspiel von Werten, Normen, Handlungsmaximen vorherrscht, andere Größen (oft mentaler Art) überragt‹; damit ›objektartig gesehenes, hohes soziokulturelles Gewicht desjenigen, das das Wertesystem der Textgemeinschaft dominiert und als solches der Feststellung sowie der Kritik der Textautoren unterliegt‹; in den Belegen wird auf die
überhand
habenden Größen teils neutral, vorzugsweise negativ wertend Bezug genommen (s. die Syntagmen und die Belege); in dem Maße, in dem dies geschieht, mutiert die Nennung der betroffenen Größe zur Handlungsanweisung an die Textrezipienten; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.), 6.
Syntagmen
(großenteils ansatzweise phrasematisiert):
j. (die) ü. (an)gewinnen / bekommen / haben
(z. B.
gegen den feind
),
das fleisch die ü. haben
; dicht belegt:
j. / etw
. (Subj., oft Abstraktgrößen)
(die) ü. nemen
, im Einzelnen z. B.:
˹überas und übertrank, der hunger / jamer / krieg / tod / turnei / wein (im kopf), die verräter (im hofe), die bosheit / ehebrecherei / gleichsnerei / ketzerei / liebe / lüge / schande / strafe / sünde / unkeuschheit / zwietracht, das feuer / heil / laster / übel, das lästern / schmähen / tanzen, die milch (in dem grünen)˺ die ü. nemen
(dies Letztere von einer Farbmischung gesagt).

Belegblock:

Luther, WA (
1519
/
20
):
da mit dan dye bruͤderliche frey gemeyne lieb untergaht und die eygennuͤtzige lieb uͤberhandt nympt.
Ebd. (
1544
):
so wird das fleisch nicht uberhandt haben, Denn das funcklin unnd liecht wirdt darwider streben unnd sagen: Nein.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
322, 1939
(
Magdeb.
1608
):
Da die Boßheit nimpt vberhand | Der Muthwill zwinget alle Land.
Reissenberger, Väterb. (
md.
, Hs.
14. Jh.
):
Da mit er uberhant gewan, | Daz sie zu im sprachen do: | [...].
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
135, 1
(
rhfrk.
,
um 1435
):
Nv duncket vns jr habent in uwerm hoiffe verreder die uber hant nement.
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
196, 16
(
Frankf.
1535
):
Ist ein steyn blaefarb mit weiß glestender gruͤne / als so milch in das gruͤne kommen were / vnd neme überhandt darinnen.
Perez, Dietzin
1, 404, 29
(
Frankf.
1626
):
Jn solcher vertrawsamkeit aber nam die Lieb gegen der Cleria bey dem Flavio [...] dermassen vberhandt / daß es jhm auch das Marck in allen seinen Beinen verzehren moͤgen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Dieweil das schmaͤhen vnd Laͤstern allzu sehr vberhand genommen / vnnd die Christliche Liebe nunmehr fast allerdings erloschen ist.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
20, 41
(
omd.
,
1487
):
Daraúß manche ehbrechreÿ vnd ander swere súnden der vnzúcht, an alle schande obÿr hant nehmen.
Strauch, Par. anime int.
119, 22
(
thür.
,
14. Jh.
):
alleine hait die beschedinheit ubirhant genomen, doch ist un die sele geneigit zu minnine di dinc di Got nicht insint.
Schönbach, Adt. Pred. (
osächs.
,
1. H. 14. Jh.
):
der tot nimet, oberhand ober oberaz, ubertrank, unkuscheit, tanzen und turney und ander suͤndliche dinc.
Sachs (
Nürnb.
1566
):
Nach dem im newen testament | Hat gott sein son Christum gesendt, | Hat das heil uberhand-genommen, | Sein gnad die sünd hat uberkommen.
Michels, Murner. Badenf.
7, 11
(
Straßb.
1514
):
Doch hant wier in dem vber handt | Das wier doch haben ein verstandt | Vnd mit vernunft vns bruchen künnen.
Lauater. Gespaͤnste
17v, 3
(
Zürich
1578
):
wenn der wyn im kopff überhand genommen vnnd meister worden ist.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1490
):
also saß offt ain ratt darüber und ermaß hin und wider, daß es überhand hett genommen, daß mans
[
s
=
ein garn zu wirken
]
also latt würcken.
Gierach, Märterb.
153
(Hs. ˹
moobd.
,
A. 15. Jh.
˺):
daz dye checzer uber hant | hetten gewunnen uber alle lant.
Kehrein, Kath. Gesangb. ; ;
Oorschot, a. a. O. ;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
148v, 21
;
Goedeke, P. Gengenb. ;
Kurrelmeyer, Dt. Bibel ;
Behrend, Spangenb. Anbindbr. ;
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 151, 12
;
Vgl. ferner s. v. 9.
2.
›militärischer oder (in fiktionalem Kontext) militärisch gedachter Sieg, Übermacht im Kampf‹; auch: ›Verstärkung‹. vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.), 5; 6.
Überwiegend narrative Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1.
Syntagmen:
j. die ü. annemen
(z. B. eine
nation
) /
gewinnen
(z. B.
Karl
) /
kriegen
(z. B.
die Kölschen
) /
nemen
(z. B.
Sulla
),
die mäuse die ü. haben / behalten, j
. (z. B.
Laslau
)
jm
. (z. B. den
Türken
)
die ü. lassen
,
j
. (z. B.
die feinde
)
jm. die ü. nemen
.

Belegblock:

Chron. Köln (
rib.
,
1415
):
ind alda cregen de Coelschen overhant ind zwei baner.
Thür. Chron.
10v, 9
(
Mühlh.
1599
):
daß zu beyden theilen viel Roͤmer Todt blieben / vnnd Sylla nam vberhandt.
Gille u. a., M. Beheim
238, 101
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Hor, Laslau, du vil junger, | lestu dem turken uberhant, | er storet alle deine lant.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
538, 993
;
670, 5151
;
675, 9297
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
3.
›Obrigkeit als verfassungsrechtliche Gegebenheit; Gesamtheit herrschaftlicher Befugnisse und Rechte; rechtmäßig ausgeübte Herrschaft der Obrigkeit; Regierung‹; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.) 8, 6; 7.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. 1, 1, 4, 1,
2
1; 5.
Wortbildungen:
überhändigen
›jm. etw. (einen Stock) in seine obrigkeitlichen Hände legen‹ (dazu bdv.: 2).

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Euch wollen wir helffen bleiben, wie jhr seid, Dazu raten, das jhr uberhand habt und drein sehet, das recht zu gehe.
Ebd. (
1536
):
Hic excludimus personas, quibus ira commissa, ut bene discernantur duo regna, uberhand et stand subditorum.
Koppitz, Trojanerkr. (Hs. ˹
noschweiz.
,
15. Jh.
˺):
Die ouch iren aigen herren | Mitt dienste sich wolten verren, | Die werden billichen geschantt, | Gewintt der herre über hand.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 150, 2
([
Augsb.
]
1548
):
Wann die Gerechten überhand haben
[Zeile 8:
regieren
]
/ so gehts sehr fein zuͦ.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
darzue dan den dorfrichter von der obrigkeit ein stock zu bestraffung der ungehorsamen nachparn überhendigt.