überbleiben,
V., unr. abl.
1.
›übrig bleiben‹ (von Sachgrößen, darunter Tieren, gesagt, die im Vergleich zu einer vorherigen umfänglicheren Menge über gewisse Zeitabläufe, über Naturereignisse, Eingriffe des Menschen, Rechenoperationen hinweg als Rest erhalten bleiben; sie können Gegenstand alltagsbedingter Nutzungsregeln, rechtlicher Bestimmungen, religiöser Überlegungen sein); vgl. (Adj.) 3, (V.) 6.
Bedeutungsverwandte:
(zum Part. Prät.
überblieben
).
Syntagmen:
wein, partikel ü
. (beim Abendmahl),
ein teil der pferde, öl, brocken / speisen / üseln, viel des ackers, das bein / har, nicht ein item / pünktlein / stäublein / buchstabe, nichts / wenig, weder stumpf noch stiel ü., (jm.) nichts
(z. B.
von einem gut
)
ü., vom feuer etw. ü
.; im Part. Perf.:
x körbe überblieben sein, das überbliebene stük (landes)
; subst.:
das überbleiben vom nachtmal
; im Part. Präs.:
das überbleibende unterschreiben
.
Wortbildungen:
˹
überbleib
,
überbleibete
,
überbleibling
1,
überbleibung
˺ ›Überbleibsel, Rest; arithmetischer Restwert‹ (dazu bdv.: 1, ),
überleibschete
›Nachwehen, Spuren (einer Krankheit)‹ (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Mendthal, Geom. Culm. (Hs. ˹
preuß.
,
A. 15. Jh.
˺):
was vbir blybet, desselben suche eyne vireckechte worczel.
Luther, WA (
1531
):
das sie [...] den glauben verborgen und verschwigen haben, das (wie gesagt) nicht ein buchstabe, nicht ein puͤnctlin davon ist uber blieben im gantzen Bapstumb.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
119, 2358
(
Magdeb.
1608
):
Reisst jhm erst ab / sein Tasch / Wehr / Kleid / | [...] | Das hahr bleibet vber gar alleine.
Ebd.
691, 5793
:
[Dachs / Jgl] frassen die erschlagen all. | Was aber vberblieb in eyl / | Ward Weihen / Rabn / vnd Kraͤn zu theil.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
2703
(
rib.
,
1444
):
Ir soelt wissen dat ich [Caritas] bin | Almosiniersse ind kelnerynne | Des overblijfs.
Ebd.
2746
:
Mit der roeden wart ouch castiet yre lijff, | Dar na kregen sij dat overblijff, | Dat yn Moyses presentierde.
Apherdianus (
Köln
1575
):
Auffhebschuͤssel auffsetzen / den vberbleiff auffzuheben.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
verlor Berrheo [...] den groͤsten theil seiner Pferdt / die ihm noch von der Rheyse waren vberblieben.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
daß in so vielen sorgen vnd aͤngsten / der warheit keine stell mehr vberbleibt.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
17, 13
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
ir [Tot] habt sie alle hin, mit in ist auch mein lieb, die useln sint och überbeliben.
Küther, UB Frauensee
265, 40
(
thür.
,
1491
):
alß viel deß agkerß uberblebin were, der da nicht frucht getragen heth.
Ries, Rechenb.
A 5r, 7
(
Erfurt
1522
):
Wiltu probirn ob das recht sey so, leg die abgetzogene zal zur vber plybenden.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
die untersten Zahlen [...] von den obersten abgezogen / und nach unterziehung einer Lini / das uͤberbleibende unterschrieben werde.
Gille u. a., M. Beheim
69, 195
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
psicz mich all zu mal und las | nichtz in mir uber pleiben, das | dein gnad nicht gancz pesicze.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
244
(
Nürnb.
1517
):
so beleiben gar wenig [sünd] uber, durchs menschen urteil zu verdammen.
Sachs (
Nürnb.
1549
):
gehe hin, koch lauter frisch! | Wer wil dein überbleibling essen?
Ebd. (
1562
):
Hewschrecken, die abfretzen, das | Vom hagel uberblieben was.
Dietrich. Summaria
23v, 27
(
Nürnb.
1578
):
wie der Herr vier tausent Mann speiset / mit siben broten / vnnd dennoch siben koͤrbe vberbliben sind.
Spanier, Murner. Narrenb.
76, 66
(
Straßb.
1512
):
das register ist geschriben! Vnd nit ein item über beliben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nachwee (die) Die überleibscheten von d’ kranckheit / die allwaͤgen erst nahin kommend.
Praͤglen / So man überbliben fleisch noch ein mal in heissem ancken kochet.
Vberbleyben / Vberig seyn / Vberworden syn. Restare, [...]. Er hat nüt lassen võ seinem guͦt Vberbleyben / Er hats alles verthon. [...]. Das Vberbliben oder zesamen gelaͤsen võ nachtmal oder imbiß.
Vberbleibung / f vberbleibet / n. Was vberig ist.
Donalies, Augsb. Bibelhs.
37, 8
(
oschwäb.
,
v. 1350
):
allez daz / in überbliben was von den brocken. si hveben vf siben / chörbe.
Andreae. Ber. Nachtmal
25v, 11
([
Augsb.
]
1557
):
So ein Wein vberbliben / ob man soll auf behalten / austrincken / oder zuͦ dem andern thuͦn.
Rot
319
(
Augsb.
1571
):
Desselben brauchs ist noch ein vberblibens stuck bey etlichen flecken Teutsch Landes.
Vogel, Pract. Alg. Ratisb.
270, 8
(
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
waz vbrig pleibt, daz tail in 100.
Piirainen, Stadtr. Sillein
84b, 8
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Di gehofte speise dy in dez mannez hof vber beleibt noch seinem tode welch recht dy frawe dar czu hot.
Qu. Brassó
5, 444, 7
(
siebenb.
,
n. 1646
):
Lässt in Fürstädten, was noch vom Feuer ist uberblieben, vollend anstecken.
Luther, WA ;
428, 7
;
Keil, Peter v. Ulm
4
;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Wyss, Luz. Ostersp., nach
6890
;
Andreae. a. a. O.
25v, 8
;
Altmann, Wind. Denkw. ;
Voc. Ex quo S
1305
;
Vgl. s. v. 1.
2.
›überleben, am Leben bleiben‹ (von der
sele
sowie von Personen gesagt, die im Unterschied zur Mehrheit nicht starben, umkamen, getötet wurden); vgl. (Präp.) 5; 6; 7, (V.) 3.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. 1.
Syntagmen:
j. / niemand, wenig kaufleute, sieben der einwoner, die sele ü., nicht
›nichts‹
der sele ü
.;
j
. (z. B.
einige der töchter
)
überblieben sein
;
der überbliebene Rurik
; subst.:
die überbliebenen sich
[wohin]
keren
.
Wortbildungen:
überbleibling
2 ›Reste einer Menge (von Menschen)‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1526
):
Also sagt auch Gott ym Jesaia Ca. 14. von dem Babilonischen reich: ‚Jch wil den namen Babel ausrotten sampt seinen uberbleiblingen und gewechs und geschlecht‘.
Ebd. (
1536
):
die todten jnn Christo werden aufferstehen zu erst, Darnach die wir leben und uberbleiben, werden zu gleich mit den selbigen hin gezuckt werden jnn den wolcken dem Herrn entgegen.
Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Swenne diu sêle alzemâle vol gnâde ist und ir niht überblîbet, gnâde enwürke und volbringe allez, daz in der sêle ist.
Jan.-Off.
60, 27
(
rib.
,
14. Jh.
):
myn dage soelen gekurtet werden ind dat graff blyuet mir alleyne oeuer.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
nach dem er mit seiner Armada in Hispanien war abgefahren [...], ward er von den Eynwohnern dermassen geklopfft / daß nur sieben vberblieben.
Thür. Chron.
16v, 16
(
Mühlh.
1599
):
Ertruncken sie mehr dann die Helffte / Die aber vberblieben / kamen ein Theil in Preussen.
Wickram
4, 19, 18
(
Straßb.
1556
):
und [das] im / von zehen schoͤner kindern / nit mer dann ein einige als die jüngst tochter über beliben ist.
Lauater. Gespaͤnste
64r, 6
(
Zürich
1578
):
sy vermeinind / daß die seelen der menschē nach jrem tod überblybind.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
dartzu all ir geschlecht und stamen [...] ermört, und was überbeliben, in alle ort der welt erbermbklichen ausgetailt [...] worden ist.
Moscouia
B 1v, 39
(
Wien
1557
):
Noch sein etliche nach der Elb ab / die zerstaͤt ligen / vnd Doͤrffer haben / als vberbleibling der Wenden / die derselben ortn etwan gewont habeñ.
Ebd.
B 2v, 42
:
die zwen sein on leibs erben abgestorben / vnd der vberbeliben Rurikh hat alle Fuͤrstenthumben an sich genumben.
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
Wyss, Luz. Ostersp.
3050
;
Moscouia
D 2r, 32
.
3.
›auf etw., das man eigentlich gar nicht will, zurückgeworfen sein, nur einer einzigen Sache nachgehen, jm. nur übrig bleiben, zu [...]‹; vgl. (Adj.) 1, (V.) 6.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
so sie ewangelysch wöllen leben und bruderlich, wer inen sölliches gewalt, den sie an mir geubt haben, billich uberbliben.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
ich [Intemperantia], weil mir ist vberbliebn | Voluptas, so soll er auch mir | [...] | Vor diesen sein gesellen allen | Mit seiner meinung wollgefalln.
Maaler (
Zürich
1561
):
Seinen geschaͤfften Vberbleyben vñ gnuͦg thuͦn.
4.
›e. S. überhoben sein, jm. erspart bleiben‹; vgl. (Adj.) 1, (V.) 6.

Belegblock:

Spanier, Murner. Narrenb.
97, 90
(
Straßb.
1512
):
Spotten / lachen / schympfred tryben, | das alles mir wer überbliben, | Hett ich von gott vnd tugent gschriben.