übeltäter,
der
;-s/-Ø
.›Verbrecher, j., der ein Unrecht (Brandstiftung, Diebstahl, Ehebruch, Mord, Meineid, Verrat und vergleichbare schwere Übeltaten) im profanen bzw. in einem als profan semantisierten Sinne oder einen Verstoß gegen Glaubenstatbestände begangen hat‹; auch vom Tod sowie von Jesus Christus unter profaner Perspektive gesagt;
Gewisse Beleghäufung für Texte der Sinnwelt ‚Religion / Didaxe‘.
Syntagmen:
den / einen ü. abhauen (wie das gras) / annemen / begreifen / aufhalten
›beherbergen‹ / fangen / (gefänglich) einziehen / hassen / holen / kreuzigen / töten / richten / (über)antworten / zum tode verurteilen / verweisen, abtun, mit dem rad / strang / schwert, mit der akst richten, im gefängnis enthalten, über den schächern erhöhen, jn. als einen ü. aufschlagen
›fesseln‹ / verbannen
; der ü. ein kind des galgen sein, mord verbringen, plündern / ausweichen / entrinnen, für den richter gehen, vor recht stehen, der begnadung nicht gebrauchen sollen, sich der freiheit gebrauchen, von dem sündigen leben aufhören
; j., der tod ein / der ü. sein
; dem ü. gutes, sein recht tun, strafe anlegen, den tod verjehen, fürschub beweisen / erzeigen, ein gezeuge werden, jn. (Jesum) den übeltätern gleich rechnen
; auf den ü. schwören, j. gleich einem ü. sterben, rachgierig über die ü. sein, der gewaltsherre über die übeltäter verordnet (sein), jn. unter den übeltätern hinrichten
; der leib, die zuflucht, das beschreien, die fangnis des übeltäters
; der ausgeschafte / flüchtige / gefangene / streichende / vermärte / verstokte ü
.Wortbildungen:
übeltäterin
Belegblock:
zu denen er [Christus] doch sagen wirt ‚Weycht von mir, yhr uͤbel thetter‘? damit beweyßet, das sie nicht ynn seynem namen, wie sie sich ruͤmen, habenn gehandelt.
Es ist dem Gerechten eine freude zu thun was recht ist / Aber eine furcht den Vbelthetern
[
die do wirckent die vnganckheit / boßheitMentel
1466 / Eck
1537: ; nd. Bibel um 1478:
dee daer quaeth doent].
Ebd.
Lk. 23, 32
: Es worden aber auch hin gefurt zween ander Vbeltheter
[
vngengenMentel
1466: ; Var. 1475
schaͤlck2
–1518: ]
/ das sie mit jm abgethan würden. Dem Vbeltheter thun sein Recht / | Er sey Reich / arm / Ritter / odr Knecht.
Die freuelmuͤtig sind, | Bestehen nicht fuͤrn augen dein, | Du hassest Here geschwind | All vbeltheter insgemein.
so ein Geistlicher vbeltheter in der furcht were zuentrinnen. mag begriffen vnd dem bischofflichen gewalt bracht werdẽ.
Ebd.
354, 19
: MOrder Strassen rauber. verreter. diebe. feltscher der Moͤntz oder gewicht vñ derglychen vbelteter. [...]. soͤllen nach Recht vnnser Stat [...] gestrafft vnd Gericht werden.
Daß sein eingebohrner Sohn / vnder den Vbelthaͤtern vñ Moͤrdern / ist hingerichtet vnd gecreutziget worden.
Ir [Tot] seit der übelteter!
Do gebot her synen boteln vnd sprach: gehit vnde holit vns ettliche obilteter, [...], vnd brengit die vor vns.
do furteman den selben obelteter von erffort kein witterde vor den hoff synes vater, do wart her vor orteilt zu deme tode.
Christlich ist / den feynd lieben / dem ubelthetter guts thun.
Priscus Tarquinius / bey diesem waren 84000. Buͤrger / Hirten / Scheffer vnnd Vbelthaͤter / Dann diese Stadt war ein Zuflucht der Vbelthaͤter.
Alsus totit man dy obiltetir: man teylit si mit eynem swerte von obin nydir bis durch den nabil.
da werde CHristus erhoͤhet / vnnd sehr schmehlich als ein Vbeltheter auff dem Hohepflaster zum Tode [...] verdammet werden.
[er] wird zwischen zweyen Schechern oder Moͤrdern vnn̄d Vbelthetern erhoͤhet / gecreutziget.
Dornoch yn kurcz geschahe, | Urteil und recht verjahe | Den tod eim ubelteter do.
Do sprochen die iüden: „Were der niht eyn übelteter, wir hetten dir [Pylatus] yn niht geben“.
wan wir soͤltend uns alle schemen | das ain soͤlich uͤbell tetterin | solt ön gericht komen von hin.
vnd ich wird ein schneller gezeúg den vbeltetern
[nd. Bibel um 1478:
de mit hemeliker boescheyt vmme gaen;
ZeubererWormser Proph.
1527 / Froschauer
1531 / Eck
1537 / Luther
1545, Mal. 3, 5: ]
vnd ebrechern vnd meineydern: vnd die do schenden den lon des mietlingen. Was hand gethan vnsre arme kind? | So aller laster vnschuldig sind? | Ir mörders bößwichtt vnd verrätter, | Kätzer, dieb vnd v̈bellthätter!
man spricht, ich sei des galgen kint, | als dieb und übeltäter sint.
Erzürne dich nicht über die boͤsen / sey nicht rachgyrig über die übelthaͤter / dann wie das graß werden sy bald abgehawen.
Barmhertzigkeit erzeigt man auch damit / so man den Vbelthaͤtern jhre verdiente straff anlegt.
Auf einen offenn rauber oder auf ainen vermaerten uͤbeltaeter muͤgen siben man swern, daz [...].
der hie in Österreich ain ubeltëter wër der hiet freyung in Vngern.
Wo der heilig geist wil, da ist er auch lebentig machen’, vnd die selbigen czwelf v̈beltäter die hörtten als pald auf von irem pösen sündigen leben.
O du [Dysmas] fürchst got nit und pist | Ain übelthetter zu diser frist | Und hast verpracht mord und raub mit todt!