aufrüren,
aufruren,
V.;
alle Prät. und Part. Prät. mit
u
, im Inf. und Präs. in der Regel
ü.
1.
›(einen Acker) umpflügen‹;
zu 4.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
55, 5
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Die haferecker soll man in der fasten, wann man in das erdreich kann, aufrühren.
2.
›sich gegenüber einer anderen Einzelperson streitsüchtig verhalten, Händel suchen; einen Streit wieder aufleben lassen, aufrühren‹;
zu 8.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Auffruͤren. [...]. Gezenck / neyd vnd zwitracht wider den friden einfuͤhren. Zuvor vertragne sachen / vortheilicher weiß / wider recht erwecken.
Schweiz. Id. (a.
1487
; 1 Beleg, semantische Interpretation unsicher).
3.
›sich erheben, empören, aufbegehren, aufrührerisch gegen die Ordnung angehen‹;
zu 7.
Syntagmen:
fürst / könig / knecht / fleisch a.
;
wieder die oberkeit a., aus dem evangelio a., um der güter / zeitlichen dinge willen a.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Auffruͤren. Auffruhr machen. Vnfrid erwecken [...] Secten oder rotten anrichten. Anheng machen. Kriegs empoͤrung auffwicklen.