aböden,
V.
– Oobd. Weistümer.
1.
›etw. (meist: Grundstücke) verkommen lassen, verwahrlosen, herunterwirtschaften‹; offen zu 2; zu .
Belegblock:
2.
›etw. (meist: Grundstücke) durch Raubbau herunterwirtschaften, schädigen‹; bei Rohstoffen als Obj.: ›vernichten‹; zu .