richte
I
richt
I,
die
;
–/-Ø
, auch
-(e)n
;
zu
mhd.
rihte
›angerichtete Speise‹
().
›Mahlzeit, Gericht; (zubereitete) Speise‹; auch: ›der einzelne Gang eines Mahls‹;
Bedeutungsverwandte:
(
das
) 1, II, 1, 1,
1
4, 1,
1
2.

Belegblock:

Müller, Faustb.
904, 16
(
Frankf.
1587
):
da sahe er viel Diener vnd Hoffschrantzen / vnd was Richten vnd Kosten man dem Bapst aufftruge.
Schnurrer, Urk. Dinkelsb.
5, 1109
(
nobd.
,
1464
):
Georgen Vmbkher kauffbrieff umb ain richt auß dem reichen haffen, ist in die arme pfreindt ein genommen.
Bell, G. Hager
629, 17, 2
(
nobd.
,
1598
):
Mit mir begert sie vor dem end | Ein kleine richt zu Essen.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Eh ich ein richt verdeyet han, | So richt sie mir ein andre an.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Christus ist Wirth traͤgt auff die Richt, | Als er zu thun verheissen.
Wickram
4, 44, 25
(
Straßb.
1556
):
Du hast nit rhatgeben gnuͦg haben mügen / die dir die richten / trachten und schleck angeben.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1520
):
Er [preitgang] soll auch den ersten tag zu dem [...] nachtmal nit über vier essen oder richt geben.
Leidinger, V. Arnpeck (
moobd.
,
v. 1495
):
In dem mal waren geben 42 richt.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Sein gewönlich mal sein nur vier richt gewesen.
Vgl. ferner s. v. 1.