retent,
Genus unklar;
aus
lat.
retentus
›das Zurückhalten‹
(
Georges, Neub.
2, 4166
).
›Zahlungsrückstand‹.
Bedeutungsverwandte:
4; vgl. 1, .

Belegblock:

Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
195, 20
(
moobd.
,
1524
):
wie ettlich burger bey den stetten vill austennd und retendt an den angeschlagenen steuern nun lange zeitt heer schuldig.