rest,
der
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.1.
›etw., das von etw. als Ganzheit / Totalität Gedachtem noch vorhanden, übrig ist, von diesem (noch) fehlt‹; speziell: ›Geldbetrag, der noch aussteht‹.Meist Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
jm. etw. rest sein
›bei jm. mit e. S. im Rückstand sein‹.Wortbildungen:
Belegblock:
Von den 800 daler, so noch resten, ist vertragen, das [...].
Jch hab dirs gesagt vnnd gegeben was ich vermag / vnnd hab nichts mehr im rest.
sol der bergmeister denselbigen gewercken [...], wo es genugsam, bezahlen und vergnügen lassen und an rest auf folgende rechnung abziehen.
Summa 54½ aimer pier, daran noch vorhannden ein naig pei einem aimer, also restet; verpraucht 53½ aimer.
Zwantzig tausent Cronen rest er mir, | Hat mir sein Gut versetzt darfür.
Mornends ăssend sy die rast
[Pl.!]
der spis, so sy nach hattend. den 17 Juny [...] erlegt herr Andre Nußdorffer den vbrigen reśt.
Die Knecht in der Hermestadt [...] haben einen Lärmen wider ihre Obrigkeit angericht, denn sie ihnen mehr als 6 Monat Sold Rest gewesen.
So plaibt
[nach Berechnung aller Einnahmen und Ausgaben]
herr Joannes Bencker Rest der stat vnd Landt von der Zeg Mylen fl. 17 asp. 43.2.
›letzter, übriger, restlicher, nicht wesentlicher, nachrangiger Teil e. S.‹.