retardat,
das
;
–/-Ø
;
aus
lat.
retardātum
zu
retardāre
›zurückhalten, verzögern‹
(
Georges, Neub.
2, 4165
).
1.
›ausstehende Restschuld‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
E. 16. Jh.
):
und der Rath bezahlete auch von 5. Jaren die Retardat und Zinse, so das Closter Berga davon hatte.
Luther, WA (
1529
/
30
):
nicht viel gelt oder korn habe ich [...], aber gewis retardat und ungebetete vesper und metten habe ich etlich boden vol.
2.
im Bergbau: ›Versäumnis der pro Quartal fälligen Beitragszahlungen (Zubuße) der
gewerken
einschließlich der gesetzlich bestimmten Frist vor Verlust ihrer Anteile‹; metonymisch: ›Termin, an dem über Retardate verhandelt wird‹.
Omd.; 16. Jh.; bergbaubezügliche Texte.
Wortbildungen:
retardatbuch
,
retardatgeld
,
retardatteil
.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
87, 32
(
omd.
,
um 1559
):
Dem freymacher volgen alle unvorlegete theil sampt denen, die zuvorn im retardat stehen.
Ebd.
156, 8
(
1554
/
1633
):
Und werden die gewercken durch sie zum minsten zweifel der zubueß erinnert zu geben, eher man die ins retardat seczet.
Ebd.
194, 24
:
Retardatgelde wirdt keines in anschnidt genommen.
Ebd.
195, 1
:
Retardatatheil stehen den verzubusten gewercken allen zum besten, die unter sie zugleich nach anzahl außzutheilen oder zu verkaufen.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1509
):
Der bergkschreiber sal auch uber alle fristung und stewer, uber alle schide unnd vortrege [...], auch uber alle retardata, wie die nachvolgender weiße werden vorbracht, tzu itzlichem artickell ein sunderlich buch haben.
Dyeselben teyl sollen alßo in kegenwerttigkeytt unßer beyder amptleute [...] ins bergkschreybers retardatbuch geschrieben werdenn.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1529
):
so soll noch bergwergsgewonhait uf unsern bergwergen ufim Czuckemantel das retardat aufgericht und gehalden werden.
Ebd. (
1537
):
so soll doch gleichwol der bergmeister und geschworne der einheimischen gewerckn alda nit macht haben, imanden ins retardats zu schreiben, es sei denn in beiwesen [...] der negsten beigesessenen und auslendischen gewerckn.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 121, 30
;
142, 36
;
Ermisch, a. a. O. ;
Wutke, a. a. O. ;
Veith, Bwb. f.;