1.
›Regierungstätigkeit, Leitung, verantwortliche Führung (einer Verwaltungseinheit, einer Institution usw.)‹; ›Ausübung der leitenden, obersten Verwaltung (z. B. in einer Gemeinde, einem Land, einer Körperschaft)‹; generalisierend: ›Kontrolle, Lenkung, Steuerung‹; speziell in rechtlichem Kontext: ›Obhut, Vormundschaft (für eine Person)‹;
Seit dem ausgehenden 15. Jh.
Syntagmen:
das r. annemen / anrichten / füren / halten, kein ding
(Subj.)
sein r. von sich selbst haben
;
das r
. (Subj.) [wo]
qualifizieren, jm. befolen sein
;
j. sich des regiments unterziehen
;
aus dem r. übel
(Subj.)
entspringen / herfliessen, j. die stat durch das r. aufbringen / reichern, die stat
(Subj.)
durch das r. in abnemen / verderben geraten, j. jn. in das r. nemen, etw
. (Subj.)
im r. also sein, das [...], j. über das r. schreien, got
(Subj.)
jn. unter das r. setzen
;
das r. der oberkeit, der geschlechter / zünfte
(jeweils gen. subjectivus);
das äusserliche / gemeine / gute / harte / ordentliche / unordentliche / vorige r
.