1.
›jm. einen Rat, eine Empfehlung, Anleitung geben‹; ›jm. etw. nahelegen, empfehlen‹; auch mit Tendenz zu: ›jn. zu etw. bewegen, von etw. überzeugen‹ und ›jm. etw. eingeben‹; dies auch negativ konnotiert: ›jm. etw. einflüstern; jn. zu etw. anstiften‹; häufig mit
das
-Objektsatz; speziell in der Partizipialkonstruktion
geraten sein
›ratsam, richtig sein‹.
Syntagmen:
j. (jm.) etw
. (z. B.
die jungfrauschaft, das beste, ein böses, wiederwärtige dinge
)
r., der teufel falsch / has / mord, gierigkeit, lügen, das fleisch
(Subj.)
bosheit / untugend r., der böse geist dem menschen eine untugend, ein schädliches ding r., j. (jm.) etw
. [wie] (z. B.
ernstlich / fein, in treuen
)
r., (jm.) r., das [...], was [...], wie [...], (jm.) r
. [+ Infinitivsatz mit
zu
];
an jn. raten
›jn. (für eine Aufgabe) empfehlen‹,
der gute engel / der böse geist (den menschen) auf etw. r., j. von einem ding, jm. zu etw
. (z. B.
zu einem kauf, zum weg der tugend, zu fleissiger lesung der heiligen schrift
)
r
.