2.
›jn. mahnen; zu etw. (besonders zu erwünschtem, als positiv erachtetem Verhalten) anhalten, anleiten, ermuntern‹; auch: ›jn. zurechtweisen, zur Ordnung rufen; zu einer Verhaltensänderung, zur Aufgabe unerwünschten Verhaltens bewegen‹; im Unterschied zu
1 eher indirekt auffordernd; häufig in religiösem Kontext;
Syntagmen:
jn. e., die not
(Subj.),
das gewissen jn. e., jn. von den sünden, zu dem glauben, zu der busse, besserung des lebens, zu gutem, zu rechten fürstlichen tugenden e., jn
. [wie] (z. B.
brüderlich / gröslich / tief / treulich, als ein vater, bei seinem gewissen, durch strafe, in den episteln
)
e., jn. e., das [...], jn. e., damit [...], j. sich e., das [...]
.