eheteiding,
die / das
.1.
›Gerichtsverhandlung, ungebotene, regelmäßig stattfindende Gerichtszusammenkunft; Gerichtstermin‹; zu (die
) 1, 1.Moobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
in rechtem e. sitzen, in dem e. etw. fragen
; das erste / nächste / rechte e
.Belegblock:
Marchart der Jan beurkundet die von ihm als Bergherrn
in einem rechten etaiding gefällte Entscheidung.
zuͤ drin etaidingenFuchs
, Kart. Aggsbach 77, 11 (moobd., 1387): von welchem [Weingarten] dem Kloster Pawngartenperg 1 Eimer Wein zu Bergrecht [...] zu zinsen sind.
sol er hernach in dem ersten oder negsten eetaiding fragen, was seins rechtens darumb [weingarten] sei.Mell
, Steir. Weinbergr. 131, 32 (smoobd., 1543): 2.
›vor der Ehe geschlossener Vertrag zur Klärung der Besitzverhältnisse der zukünftigen Ehepartner und ihrer möglichen Nachkommen, Eheabsprache zwischen den Brautleuten und ihren Familien‹; vgl. (die
) 2, 4.Wortbildungen:
eheteidigung
Belegblock:
[sy] versichern alles des, so in der eetäding abgeredt und verstendiget ist.
Zwischen Uͦlman [...] und Margretten Gosswilerin wird eine eetaͤdung beredet.
das der handel einer solchen art / das er allein vnder den fründen geschehen / als dañ sind erb vnd eetaͤding.