ansager,
der
;
-s/-Ø.
1.
›j., der eine Unregelmäßigkeit anzeigt‹; vgl. (
der
) 1, 1.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
soll dem ansager der dritt thail der verwirckten puͤß verfolgen und zuͤgestellt [...] werden.
2.
›Gewährsmann (vor Gericht), Zeuge‹; zu (
der
) 2;
vgl. 3.
Bedeutungsverwandte:
(
der
) 1, .

Belegblock:

Vock, Urk. Hochst. Augsb.
268, 37
(
schwäb.
,
1386
):
die all der sach ziuͤg und ansager sind.
Vock u. a., Urk. Nördl.
195
;
3.
›j., der etw. registriert und amtlich meldet‹, z. B. ›j., der den Warenverkauf meldet‹; ›j., der an der Maut die ausgelieferte Salzmenge ansagt‹;
vgl. 5.

Belegblock:

Müller, Welthandelsbr.
291, 16
(
schwäb.
,
1514
/
15
):
das zustund in des ansagers present(z) ein in des rex puech geschriben werd.
Patocka, Salzwesen.
1987, 278
(
oobd.
,
1595
):
Zum handl sein Zwen aufhaber, / Geben Jr acht auf den Ansager.
4.
›Büttel, j., der andere amtlich zu bestimmten Handlungen auffordert‹;
vgl. 7.
Bedeutungsverwandte:
1
4, 6.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
Wann ainer von dem richter, ambtmann oder ansager gefordert wierdt zu hilf zu komben.