ansaggeld,
das
.
›Gebühr für etw., das amtlich angemeldet ist, z. B. für Waren‹; vgl. 3, (
das
) 4.

Belegblock:

Stolz, Zollwesen
252, 9
(
tir.
,
1604
):
Von Passan per Salenge (Solagna) zalt der centen sol. 3 ½; Ansaggelt per wagen und hausgelt sol. 6.