überätzen,
V.
›das Nachbargrundstück beweiden‹; vgl. (Präp.) 3, 2.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): .

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
Welcher aber den andern mit seinem viech haimblich und nächtlicher weil gefärlich überëczt oder übertrett, der soll denselben schaden [...] zu erstatten schuldig sein.