überschicken,
V.
›(jm.) etw. (oft Texte aller Art, auch handhabbare Gegenstände) zuschicken, zusenden‹; vgl. (Präp.) 3, .
Seit dem 16. Jh.
Syntagmen:
jm
. (z. B. dem freunde / der fakultät
) etw. (indicia, papier, ein schwert, eine copie, einen brief / traktat
) ü
.Wortbildungen:
überschickung
Belegblock:
hab ich mir auch eyn Apocalypsin geschrieben, wil die mit teylen allen, die yhr begeren, wilch ich alhie mit uberschick ewr gestrengheytt, meyn williges gemuͤtt und danckparkeit zu erzeygen.
Welche [Richter] ehe sie zur Tortur schreiten / die indicia, ein vnnd anderer Juristen Facultet vberschicken / vnnd sich belernen lassen.
habenn wir die [copienn] unns zu verdeutzschenn [...] unnd e. cf. g. alsdann zcum fürderlichsten durch mich [...] zu uberschickenn enntschlossenn.
bracht ich den gantzen Verlauff unserer Reise zu Papier / wie es hier meinem vielguͤnstigem Freunde von mir uͤberschicket wird.
also daß ich zu einer newen edition [...] ersucht, auch durch vberschickung anderer [...] Gesaͤnger, [...] angetrieben worden.
das sy disen oder jänen mönschen umbbracht, [...], das sy sölches [...] in erfharung bringind und dann in überschickung der processen dessen ir gnaden verständigen.