übernuz,
der
;
übernutzes/–
.
1.
›Wucher; Übervorteilung eines anderen (als Handlung)‹; resultativ (mit hinzukommender Metonymie): ›über dem als normal vorausgesetzten Niveau liegende Abgabe‹; ›überschüssiger, übermäßiger Ertrag einer wirtschaftlichen oder dieser vergleichbaren Tätigkeit‹; jeweils eher negativ als neutral bewertet; vgl. (Präp.) 1; 2; 3 (ütr.); 10, 1.
Gehäuft alem.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): 5, , 2, (
die
) 1; 2; 4, , ,
1
, , .
Syntagmen:
ü. einnemen, empfangen / haben / brauchen / treiben
(z. B.
mit gülte / münze / zins
),
aus einem gut ziehen, in das erbe einwerfen
;
der ü
. [ein Betrag]
sein
;
jn. um ü. beklagen, j. vom ü. schreiben, jn. übernutzes wegen ledigen
;
der gewisse / offene / redliche / unchristliche ü
.
Wortbildungen:
übernutzen
›jn. wirtschaftlich überbelasten, ausbeuten‹ (dazu bdv.: vgl. 7),
übernutzung
›Überbelastung‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Usura. Wucher vbernutz judenspieß.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Wucher. Gewin. Abnutz. Abnemmung. Vbernutz.
Spanier, Murner. Narrenb.
67, 13
(
Straßb.
1512
):
Was über nutz man braucht mit müntz | Vnd schedlich handlet mit dem zinß.
Lauterbach, Orhein. Rev. (
nalem.
,
v. 1509
):
Es ist kein hundlutz, der gewalt hat, er vbernutz den armen man, das ist diebstal!
ein wuͦcherer, der gult, rendt, vbernuz in nimpt, furkauf tut, ist boser dan ein morder.
Lemmer, Brant. Narrensch.
93, 15
(
Basel
1494
):
Ich will vom übernütz nit schriben | Den man mit zynß / vnd gült duͦt triben | Mit lyben / blaͤtschkouff / vnd mit borgen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
hat der vatter nit macht / ein kind wyter zuͦbegaben dañ das ander / thett ers aber / so sind dieselbẽ kind solchen übernutz vnd voruß / nachmaln schuldig im erbteil inzewerffen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1482
):
also das gantz dhein furkouff, ubernutz, noch mertzlery darin gebrucht werd.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
Darzuͦ solte si [stat Basel] im widerkerung und ersatzung thuͦn um alle selbs gwalts genutzete ubernutzung.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1542
):
soͤllicher uncristenlicher übernutz und offen wuͦcher, es sig an werch, garn, tuͦch, an vesen, an vech, an gelt und des wert und warmit der arm übernutzet und der rych wuͦcher triben mag.
Ebd. (
1556
):
sover dasselbig thuͦch so er im gipt dermaßen übernutz daruf gieng, das sich mer dann zwen guldi treffe, soll dem armen was über dasselbig, [...], hinusgeben werden ze sinen handen.
Köbler, a. a. O. ;
Lauterbach, a. a. O. ;
UB Zug
323, 12
;
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Boner, Urk. Brugg
218, 36
;
2.
›natürlicher, nicht durch ackerbauliche Tätigkeit anfallender Ertrag des Erdreichs‹; vgl. (Präp.) 1; 10, 5.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Vbernutz (der) Die frucht so das erdrich võ jm selbs bringt / vngeert vñ vnerbauwẽ. Fœnus, Vsora, Fœneratio.
3.
›Überfülle‹ (der Gnade); zu (Präp.) 10, 7.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 2, .

Belegblock:

Quint, Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Der fünfte grât ist, sô er lebet allenthalben sîn selbes in vride, stille, ruowende in rîcheit und in übernutze der obersten unsprechelîcher wîsheit.