überlassen,
V., unr. abl.
1.
›jn. räumlich hinüberlassen, jm. hinüberzugehen erlauben‹; zu (Präp.) 3, 1.

Belegblock:

Vberlassen / zulassen daß einer hinvber gehet [...] Prætermittere.
2.
›sich ergeben, kapitulieren‹; vgl. (Präp.) 3 (ütr.).
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4.

Belegblock:

Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
den [Krabaten] hyetten die Turckhen gern mit gab uberkhomen, das er sich hyet uberlassen.
3.
›(jm.) etw. (Gegebenheiten verschiedener Art) aus unterschiedlichem Grund, in je eigener Weise, zu je besonderem Zweck, z. B. rechtsförmlich, situationsangemessen, durch Verkauf, in Form kultureller Überlieferung, als Aufgabe, aus einer Zwangslage, als Erbschaft überlassen, abtreten, verkaufen, vertun, vermarkten‹;
über
(Präp.) 3, zu
lassen
4.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): 2; 3, , , .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Vendere. Verkauffen vermarckten vberlassen.
Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
hatt Baltasar Ganß meinen gsten. hern uberredet, das f. dt. dem Schachman [...] den ohel uberliß.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Begab sich bald darauff in Litauen / dem Zamoysci die Fuͤhrung des Krieges lediglich uͤberlassend.
Küther, UB Frauensee
284, 27
(
thür.
,
1497
):
also dan sal und magk das vilgenante closter zu dem Sehe den gruͦnt wider uberlassen oder vorthuͦn [...] wo yhn das allerbequemlichst ist.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
nunmehr selbst sich in ihren Schutz begeben [...] und sein noch wenig uͤbriges im Lande / ihnen / um ein schlechtes Leibgeding auf lebenszeit / uͤberlassen und abtretten muste.
Schorer, Sprachposaun
50, 1
(o. O.
1648
):
diese Kuͤnsten vnd Wissenschafften / welche vns von den Lateinern seyn in ihrer Sprach uͤberlassen worden.
Vgl. ferner s. v.
1
3.
4.
›jn. allein lassen, verlassen, zurücklassen‹; zu (Adj.) 3, 8.

Belegblock:

Luther, WA (
1528
):
Es wird ein man seinen vater und seine mutter uberlassen und an seinem weibe hangen
(hierher? oder zu
über
, Adj., 3).
5.
›etw. übrig lassen, einen Rest lassen‹; zu (Adj.) 3, 8.
Wortbildungen:
überlassung
.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
/
7
):
Man sol das Osterlemlin gantz und gar auffessen und nichts davon uberlassen.
Ebd.
36
:
Das man ,nichts davon uberlasse bis morgen‘.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Vberlassungen, Reliquiae.