überkomnis,
das / die
;-Ø
oder -ses/-se
.2.
›Abmachung, Vertrag, Übereinkunft mehrerer Personen‹; zu 14.
Alem.; gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
ein ü. machen / werben / halten
(z. B. fast / stäte
); sich einer ü
. (Gen.obj.) begeben / bereden / verfangen
; etw. mit einem ü. hinschenken / verkaufen / übergeben, wieder
›gegen‹ ein ü. kommen
; den überkomnissen unbegriffen
; die gemeine ü
.Belegblock:
daz si ouch hin als daher dabi bliben sollent nach inhalt der úberkomnússebriefen.
Es mag aber dieselb Conuẽcion wol sunst sin bestand haben / wie ein dwsch / oder sunst wie andre gemeine überkomnuß.
Doch sollen dieselben vnser burger vnd eidspflichtigen / ob benempte ire ligende guͤter mit dheinem contract / geding / überkomnuß / Conuencion / mit kouffen / verkouffen / hinschencken/ übergeben [...] von handẽ geben.
alz wir ietz durch friden willen uͥnsers gemeinen landes ein richtung und uͥberkommnuͥss geworben und gemacht hand.
so haben wir úns beider sit für úns und unser [...] nachkomen, einer úberkomnússe und frúntlicher gemeinschaft gegen einander verfangen.
Peter Egerdes v́berkomnusß brieff, als er der statt zechen jar dienen sol.