überkomnis,
das / die
;
oder
-ses/-se
.
1.
s. 7.
2.
›Abmachung, Vertrag, Übereinkunft mehrerer Personen‹;
Alem.; gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
(
der
) 3, (
der
) 1, , 4, , 3.
Syntagmen:
ein ü. machen / werben / halten
(z. B.
fast / stäte
);
sich einer ü
. (Gen.obj.)
begeben / bereden / verfangen
;
etw. mit einem ü. hinschenken / verkaufen / übergeben, wieder
›gegen‹
ein ü. kommen
;
den überkomnissen unbegriffen
;
die gemeine ü
.
Wortbildungen:
überkomnisbrief
›Urkunde über einen Vertrag‹ (Gw zu 1).

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1462
):
daz si ouch hin als daher dabi bliben sollent nach inhalt der úberkomnússebriefen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Es mag aber dieselb Conuẽcion wol sunst sin bestand haben / wie ein dwsch / oder sunst wie andre gemeine überkomnuß.
Doch sollen dieselben vnser burger vnd eidspflichtigen / ob benempte ire ligende guͤter mit dheinem contract / geding / überkomnuß / Conuencion / mit kouffen / verkouffen / hinschencken/ übergeben [...] von handẽ geben.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1408
):
alz wir ietz durch friden willen uͥnsers gemeinen landes ein richtung und uͥberkommnuͥss geworben und gemacht hand.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1430
):
so haben wir úns beider sit für úns und unser [...] nachkomen, einer úberkomnússe und frúntlicher gemeinschaft gegen einander verfangen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1438
):
Peter Egerdes v́berkomnusß brieff, als er der statt zechen jar dienen sol.
Maaler (
Zürich
1561
):
Angedingter pact oder überkomnuß.
Merk, a. a. O. ;
Bernoulli, Basler Chron. ;
Graf-Fuchs, a. a. O. ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;