überbieten,
V., unr. abl.
›ein den Wert e. S. übersteigendes Angebot abgeben‹; vgl. (Präp.) 10, (V.) 6 (konvers).
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
um 1500
):
abe iemants, [...], einigen zienden hoeken ader uberbieden wulde den herren ader iemants anders zu ungunst.
Maaler (
Zürich
1561
):
Vberbieten / Mer auff ein ding bieten dann ein anderer. Contra liceri.
Uberbieten; hoͤher anschlagen / oder gehren dann es werth ist [...]. Uberbieten / sich erbieten zu geben / welches die wahr nicht werth ist.