1
rüster,
der
.
›Ulme‹ (auch als Gerichtsbaum fungierend, häufig als Flur- und Straßenname genutzt).
Zur Sache:
Marzell
4, 901
–905.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
2.
Syntagmen:
die r
. (Subj.)
sich mit dem weinstok verbunden befinden
;
etw. auf / bei / zu der r. sein, j. jn. auf einen stein unter der r. setzen
.
Wortbildungen:
rustbaum
›Gerichtsbaum‹.

Belegblock:

v. Ingen, Zesen. Ros.
67, 28
(
Hamb.
1646
):
Man sihet [...] mit wi oft wider holetem uͤmfangen di ruͤster sich mit dem weinstokke ihrem manne verbunden befuͤndet.
Voc. Teut.-Lat.
bb vr
(
Nürnb.
1482
):
Rußpawm. vlmus oder mieß.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ruͦstbaum m / Rysenbaum. Vlmus.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß, (hier als Flurname sowie als Hausname gebraucht);