rüksicht,
die
.
›Betracht, Bezug‹ (achtsamer Blick auf Verhältnisse oder Bedingungen, die eine Sachlage bzw. Entscheidung begründen);
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
1; 2, 4, 5, (
die
),
2
.

Belegblock:

Merz, Urk. Wildegg
86, 3
(
halem.
,
1547
):
Schultheis rhaͤt vnd burger [...] der statt Lentzburg [...] verbieten mit Rücksicht auf ihre kleinfuͤgen nutzbarkheiten, gienyeß, gewün vnd gewerb und weil sie nicht mit einem Wochenmarkt begabt seien, [...], daß kein burger [...] sine ligende guͤter [..] eynichem vssern [...] verkhouffen soͤlle.