rübsame,
der
;
–/-n
;
auch
rübensame
.
›Samen der
rübe
als Ölpflanze (Brassica rapa var. silvestris)‹; metonymisch auch die Pflanze selbst; in den Belegen überwiegend als landwirtschaftliches Anbauprodukt im Orientierungsfeld mit 1, (
der
) 3, ;
vgl. 1; 2, 2.
Zur Sache:
Marzell
1, 636
f.; 657f.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
rübsamen säen, in etw. stechen, etw
. (Subj.)
rübsamen tragen
; [eine bestimmte Menge]
rübsamen
(Subj.) [einen bestimmten Betrag]
gelten
;
x scheffel / tonnen / wispel rübsamen
.
Wortbildungen:
rübensamenöl
.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
568, 32
(
preuß.
,
1415
):
2 tonnen rubenzomen.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
39, 34
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Rübensamenöhle schmackhaftig zu machen.
Ebd.
54, 12
:
soll man [...] die stoppeln lassen umbstossen, welcher im vorigem jahre getünget worden und weizen, korn, rubesamen oder wintergersten getragen.
Ebd.
120, 10
:
thue in denselben stich
[der Apfelblüte]
ein körnel oder etzliche rubesahmen, so wirdet der apfel noch so gros als die andern, aber seinen naturlichen schmagk vorleuert er.
Ebd.
130, 11
:
Und merke: das im früeling zu säen ist rübesahmen, möhren, rote rüben, kapus, kohl im abnemenden monden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 289,
Anm. 60 (
schwäb.
,
1592
):
es soll [...] kainer kaine erbis mehr noch andere frucht (usserhalb lein- und riebsaumen) in die braach seen.
Ziesemer, a. a. O.
503, 26
;
568, 32
;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. .