2
rösten,
V.;
auch
rössen
;
zu
mhd.
rœzen, rozen, rozzen
›welk, bleich, faul werden; faulen machen‹
().
›Flachs durch Einlegen in der
röste
behandeln‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
4
(V., unr. abl.) 16.
Gegensätze:
vgl. .

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
60, 23
(
osächs.
,
1570
/
7
):
man mus vleissig achtung haben, das er [flachs] nicht zu sehr, auch nicht zu wenig röstet.
Ebd.
108, 15
:
binde die zweige seuberlich zum belzstock mit einem geröstetem bast.
Maaler (
Zürich
1561
):
In wasserflüssen Geroͤtzt / Als hanff. [...]. Geroͤtzter hanff.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 631, 27
(
schwäb.
,
1490
):
deßgleichen soll niemand bey 5 ß h straff kain werk in des junckherrn bach noch wisen legen noch darin rössen.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .