küehirte,
der
;
-n/-n
.
›Hüter von Kühen‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
, , .
Syntagmen:
einen küehirten annemen / bekommen / dingen
;
gemeiner k
.
Wortbildungen:
küehirtenhorn
.

Belegblock:

Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
5133
(
rib.
,
1444
):
Eyn grois groff ungestalt gebuyr, | [...] | De eyns koheyrden staff droich.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1575
):
wan er abstunde, wurden wir balder einen pastor bekomen dan die von Dutz einen koehirten.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Es sollen die kühhirthen [...] nicht ohne vorwißen [...] dero herren burgermeistern angenommen werden.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
Es ist ein stab vor den kuwe hierten, | Den man nit kan biegen als gerten.
Kollnig, Weist. Schriesh.
120, 34
(
rhfrk.
,
1599
):
so ist solche pferdswaid dem gemeinen kühehirten und schäfer verbotten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 457, 30
(
schwäb.
,
1600
):
wan sie zu Obernwachingen ainen küehirten gedingt.
Lau, Qu. Neuß ;
Kocher, Rechn. Schönenwerd
289, 33
;
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
15, 19
;