4.
›jn. mittels eines Wahlverfahrens (im Sinne eines Einigungsverfahrens, einer Abstimmung) in ein Amt wählen‹ (mit einer Gruppe, Versammlung von mehreren gleich- oder niedriger gestellten Personen als Handlungsträgern);
Syntagmen:
jn
. (z. B.
einen bischof / könig / babst / pfaffen / pfarrer / rat / richter / scheffen, seinen domprobst, die oberkeit, eine äbtissin / amptfraue, amptleute / geschworene, die römischen keiser
)
e., j
. (z. B.
der convent, die gemein / pfarre, die fürer
)
jn. e., jn
. [wie] (z. B.
einträchtiglich / gemeinlich / selbst / vereintlich, aus der zunft der kaufleute, aus / unter inen selber, durch js. anschiftung, durch das merer, durch js. praktiken, mit ordenlicher wal
)
e., jn. zu jm
. (z. B.
zu einem bischof / burgermeister / könig / schultheissen, zu einer zuhörerin, zu herren
)
e
.;
j. von jm
. (z. B.
von dem volk, von den fürsten
)
erwält sein / werden
;
die erwälenden stimmen
.