erfäulen,
V.;
Kausativum zu .
1.
›jn. / etw. verrotten, verderben, zerfallen lassen‹; zu 1;
zu 4.
Bedeutungsverwandte:
1, , ; vgl. (V.) 1.
Wortbildungen:
erfäulung
›Fäulnis, Verwesung‹.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
was ain apt [...], der hett ain pauren erfeult in ainem turn.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
12, 37
(
tir.
,
1464
):
hat auch der herr seinen liebsten sun Jeronimum enplöst des klaides der tödleichhait vnd armut vnd der erfeülung des armen fleisches.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1473
):
tzbo alt, pöss rauch deckh, dy er tzerissen vnd erfeult hat.
2.
›(ein Grundstück) versumpfen lassen‹; als Spezialisierung an 1 anschließbar.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1558
):
daß das wasser uns vast bis auf das mittel hereinfleußt und denselben [Freithof] dermaßen erfeulet, daß die leut nit mer auf den stülen heraußen sitzen mögen.