abtöten,
V.
1.
›etw. unempfindlich machen gegen jn., etw. von jm. abwenden, ablenken‹; Ütr. zu dem im belegten
abtöten
›Lebendes töten‹;
vgl. 1.

Belegblock:

v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
252, 17
(
Augsb.
1476
):
damit du ir sele got abgetoͤdt hast vnd dẽ teufel gegeben.
2.
›etw. (z. B. Schulden) tilgen‹;
zu 2.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. 4.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
50b
.
3.
›etw. für ungültig erklären‹; vgl. auch die Wendung
ab und tot
unter
1
8;
zu 5.
Bedeutungsverwandte:
4.

Belegblock:

4.
›etw. (chemische Substanzen) neutralisieren‹;
zu 6.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1526
/
7
):
ein abgetöts aquafort mit silber, das lang und alt ist und in ime kein scherpfe mer hat [...] zu rösten.