rotwild,
rotgewild,
das
;
-es/–
.
›Tier(e) aus der Familie der Hirsche (Cervidae)‹; im Einzelnen: ›Rothirsch, Rotwild‹; auch: ›Reh‹; in der Regel als Kollektivum gebraucht;
zu 5.
Seit Ende des 15.Jh.
Bedeutungsverwandte:
, , (
das
).
Gegensätze:
.
Syntagmen:
das r. fangen / jagen / schiessen
;
das r
. (Subj.)
dem landgericht zugehören
;
j. auf das r. macht zu jagen haben
;
das r. im salz
;
der nachteil des rotwildes, das gejägede des rotwildes, x stücke rotwild(es)
.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1406
):
item 3 fird. den luͤthen vor 9 stuͤcke rotwildes zu stechen.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1571
):
das wir uns selbs, [...] das gejegt deß rotgwilds samt dem hochflugk und fäderspils vorbehalten haben.
Ders., Gebiet Bern (
halem.
,
1612
):
das fürthin hiemandt [...] zuͦ keiner zyt unbefragt und unerloubt unserer oberamptlüten rotgewildt, es sye hirzen, hinden oder rech, schießen, jagen, noch fahen sölle, by 25 ℔ unabläßiger buͦß.
Wopfner, Bauernkr. Tirol (
tir.
,
1525
):
Aŭf den 15. artickl des haw̆sgeschŭtz haben wŏlff, pern und slechte tier an den gepirgen zŭ schiessen [...], doch on nachtail des rot- und swartzwildts.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
671, 14
;
Welti, Stadtr. Bern ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 179
;