retter,
der
.
›Beschützer‹; speziell: ›Machthaber, der seiner Schutzverpflichtung gegenüber Untergebenen nachkommt‹; dies auch speziell in religiösen Kontexten: ›Erlöser, Heiland‹ (überwiegend von Christus gesagt); gelegentlich in semantisch-etymologisch motivierten Wortspielen mit
ritter
;
vgl. 1.
Überwiegend Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
2; 3, 2, , , 2; vgl. 3, (
der
) 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Wie vor zeiten Fuͤrsten und Koͤnige sind genennet worden als Carolus Magnus und seines gleichen Koͤnige und Retter.
Ebd. (
1529
/
30
):
Denn du entzeuchst dem reich, fürstenthüm, land, Stad, einen heiland trost, eckstein, helffer vnd retter.
Ebd. (
1529
/
32
):
Denn ich acht, das Ritter vom Retten herkome und aus dem wort Retter hernach Ritter worden sey, ein rechter feiner name fuͤr die Fuͤrsten und herrn.
Ders. Hl. Schrifft.
Ps. 50, 22
(
Wittenb.
1545
):
Mercket doch das / die jr Gottes vergesset / Das ich nicht ein mal hinreisse / vnd sey kein Retter
[
Mentel
1466 /
Eck
1537, Ps. 49, 22:
der do erlost
;
Froschauer
1531:
nieman erredte
;
Dietenberger
1534:
kein retten
]
mehr da.
Niewöhner, Teichner
580, 109
(
önalem.
,
um 1433
):
er ist baß ain rettaͤr | denn ain ritter frides ler | der nit rettet, als er sol, | frowen die im getruwent wol.
Maaler (
Zürich
1561
):
Retter / Erloͤser / Der einen zeruͦwen bringt.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
122, 11
(
tir.
,
1464
):
er ist nach mir chomen vnd ist gewesen ain aufenthalter des heiligen christenleichen gelaubens vnd ain peschirmer vnd rëtter des heiligen gelaubens.