requisition,
die
;
-Ø/–
;
aus
mlat.
requisitio
›Beschlagnahmung; Rückforderung‹
(
Niermeyer
2002, 2, 1190
).
›Ersuchen, Aufforderung‹; speziell: ›Bitte um Rechtshilfe‹.
Bedeutungsverwandte:
2; 3, ˹ (V.) 2; 3˺ (jeweils subst.).

Belegblock:

Luther, WA (
1536
/
9
):
Darum es E. Cf. G. Bedenkens wohl der sicherste Weg sein wollte, daß man nicht unterließe auf diesem Theil die Requisition (zum Konzil), so sie kommen wuͤrde, mit einer Protestation, wie bei dem Rathschlage liegt, und anders nicht anzunehmen.
Laufs, Reichskammergo.
203, 28
(
Mainz
1555
):
darauß dann gefolgt, daß die notarien je zuzeiten sich zu sollicher requisition nicht mehr gebrauchen wöllen lassen.
Ebd.
204, 2
:
soll [...] dem obgemeltermassen promotoriales verkündt und einmal insinuirt werden, in zeit derselbigen one weytere requisition oder ersuchen dem klagenten theyl rechtens zu verhelfen.
Rot
347
;
Schulz/Basler
3, 351
.