reichsstat,
reichstat,
die
;
-Ø/-Ø; -te
+ Uml.
›dem Heiligen Römischen Reich unmittelbar (als Reichsstand) zugehörende Stadt‹; vgl. (
das
) 3, (
die
) 3.
Zur Sache:
Hrg
4, 754-60
.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Gegensätze:
›einem Reichsstand zugehörende Stadt‹.
Syntagmen:
ein land
(Subj.)
eine r. haben, j. eine r. aufbieten, eine r. zu einer landstat machen
;
eine r
. (Subj.)
aufrur / krieg / insiegel haben, etw. geben, mit jm. gerichtet sein
;
eine stat eine r. sein
;
j. einer r. etw. gebieten / schenken / verkünden
;
j. ein mandat an alle reichsstätte ausgehen lassen, (nicht) in eine r. kommen / ziehen, etw. in eine r. schieben, jn. in einer r. auswälen, die ketzerei in einer r. fürgang haben, j. mit einer r. ansprache / forderung / krieg / urlog / zwietracht haben, zwischen reichsstätten etw. anfangen
;
die anstossende / freie / löbliche / schwäbische r
.;
die boten der reichstätte, von den reichsstätten
.

Belegblock:

Luther, WA
33, 417a
, 27 (
1531
):
Sehet, wie das Euangelium verloren haben viel vom adel und in den Stedten und in den reichstedten.
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
115, 35
(
nobd.
,
1384
):
So sullen [...] swern fumf jar und fuͤmf meyl von Nordlingen und in dheins reichsstat niht ze komen.
Gille u. a., M. Beheim
329, 32
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
marggraf Albrechte | het irrsal und zwitrechte | mit den reichsteten.
Engel, Rats-Chron. Würzb.
242, 22
(
nobd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
wiewol andere seyne anstoßende fürsten undt reichstett das mehren theil krig und aufruhr gehabt.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
das gebieten wir zu verhuten allen reichstetten.
Ebd. (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
so sol man in idlicher reichstat von ainem idlichen handwerch ainen weisen frömm man außwelen.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 399, 14
(
halem.
,
1508
/
16
):
Als nun die richstet mit dem herzogen gericht warend, schiktend si ir trefelich botschaft zuͦ im und den Eignossen.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Die ketzerey hat am maysten in den reychstetten furgang gehapt.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Darneben welle Ir Majestat mandatta [...] an alle reichsstet [...] ausgeen lassen.
Rauwolf. Raiß
52, 30
([
Lauingen
]
1582
):
Wangen / auch ein Reichsstatt im Algaͤw gelegen.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Darnach [...] wardt allen reychstetten gepotten, das sy ir fueßvolck [...] hinaus fur das herr solten schickhen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
an der Thonau ligen am ersten Regenspurg, ein reichstat und pistum, [...].
Baumann, a. a. O. ;
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. ; ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 272, 6
;
Rwb ff.;
Vgl. ferner s. v.
1
4, 6, 1, 1.