reichsstat,
reichstat,
die
;-Ø/-Ø; -te
›dem Heiligen Römischen Reich unmittelbar (als Reichsstand) zugehörende Stadt‹; vgl. (
das
) 3, (die
) 3.Zur Sache:
Hrg
.4, 754-60
Gegensätze:
›einem Reichsstand zugehörende Stadt‹.Syntagmen:
ein land
(Subj.) eine r. haben, j. eine r. aufbieten, eine r. zu einer landstat machen
; eine r
. (Subj.) aufrur / krieg / insiegel haben, etw. geben, mit jm. gerichtet sein
; eine stat eine r. sein
; j. einer r. etw. gebieten / schenken / verkünden
; j. ein mandat an alle reichsstätte ausgehen lassen, (nicht) in eine r. kommen / ziehen, etw. in eine r. schieben, jn. in einer r. auswälen, die ketzerei in einer r. fürgang haben, j. mit einer r. ansprache / forderung / krieg / urlog / zwietracht haben, zwischen reichsstätten etw. anfangen
; die anstossende / freie / löbliche / schwäbische r
.; die boten der reichstätte, von den reichsstätten
.Belegblock:
Sehet, wie das Euangelium verloren haben viel vom adel und in den Stedten und in den reichstedten.
So sullen [...] swern fumf jar und fuͤmf meyl von Nordlingen und in dheins reichsstat niht ze komen.
marggraf Albrechte | het irrsal und zwitrechte | mit den reichsteten.
wiewol andere seyne anstoßende fürsten undt reichstett das mehren theil krig und aufruhr gehabt.
so sol man in idlicher reichstat von ainem idlichen handwerch ainen weisen frömm man außwelen.
Als nun die richstet mit dem herzogen gericht warend, schiktend si ir trefelich botschaft zuͦ im und den Eignossen.
Die ketzerey hat am maysten in den reychstetten furgang gehapt.
Darneben welle Ir Majestat mandatta [...] an alle reichsstet [...] ausgeen lassen.
Wangen / auch ein Reichsstatt im Algaͤw gelegen.
Darnach [...] wardt allen reychstetten gepotten, das sy ir fueßvolck [...] hinaus fur das herr solten schickhen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 272, 6
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