1
rausch,
der
.
1.
s.
2
1.
2.
s.
2
2.
3.
›Rausch, vorübergehende, mit Kontrollverlust und Euphorie einhergehende Gemütsverfassung‹; überwiegend speziell: ›Zustand des Betrunkenseins‹; ferner: ›Zustand der Erregung, Stimulation‹;
vgl.
2
3.
Jüngeres Frnhd.
Phraseme:
˹
einen rausch saufen, sich ein räuschlein eintrinken
u. Ä.˺ ›sich einen antrinken‹.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. 3.
Wortbildungen:
rauschig
1 ›betrunken, beschwipst‹ (dazu bdv.: vgl. ,
1
, Adj., 2, 1).

Belegblock:

Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn (
Wolfenb.
1594
):
Er mag vielleicht ein Rausch haben, Wann er ausgeschlaffen, wils wol besser werden.
Mieder, Lehmann. Flor.
511, 16
(
Lübeck
1639
):
Des Weintrinckens Rost ist der Rausch.
Luther, WA (
1539
):
oder ye zuͦ zeyten auß versehen ainer ainen trunck zuͦ vil thete oder nach grosser arbait und muͤh unlustig etwa reüschig wurde.
Stambaugh, Friederich. Saufft.
37, 11
(
Frankf./O.
1557
):
wer ein rausch hat / der ist jhe nicht nuͤchtern.
Ebd.
38, 5
:
das du nicht schlaffen kanst / du seuffest denn ein rausch.
Dedekind/Scheidt. Grob.
168, 27
(
Worms
1551
):
trinck dir da ein reuschlin ein / | So magstu dann wol froͤlich sein.
Perez, Dietzin
1, 319, 20
(
Frankf.
1626
):
drey Beerlein / deren das erste ein Freud / das zweyte einen Rausch oder Trunckenheit / vnd das dritte ein Gezaͤnck oder Hader erweckt.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
wie die Kapaunen, welche, wann man ihnen den bauch mit Nesseln reibet vnd einen Rausch zubringet, die Hünckel mehr vnd besser aufferziehen als die Hüner selbest.
Einen (rausch) Trincken / sich halb voll sauffen.
Rauschig / bey nahe voll.